Berlin, Moabit: In der Carl-Bolle-Grundschule gibt es von streng muslimischen Eltern schon Beschwerden, wenn Lehrerinnen zu kurze Röcke tragen. Und dann sagt Oziel Inácio-Stech seinen Schülern, dass er schwul ist. Die Geschichte eines Albtraums.
Der Rat der Europäischen Union setzte im April 2025 mehrere iranische Amtsträger und Institutionen auf die Sanktionsliste. Hintergrund sind schwere Menschenrechtsverletzungen und willkürliche Verhaftungen, mit denen die iranische Justiz systematisch zur Unterdrückung eingesetzt wird. Die gesetzlich verankerte staatliche Verfolgung der Bahai im Iran stellt ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
Es geht zwar nur um zwei Unterrichtsstunden, vor allem aber geht es um Grundsätzliches: Inwieweit darf eine (nicht konfessionsgebundene) Schule während der Unterrichtszeit einen christlichen Schulgottesdienst organisieren? Wie wirkt eine solche religiöse Veranstaltung auf das soziale Gefüge der Schülerinnen und Schüler?
Gelegentlich werden in öffentlichen Debatten "Islam"- und "Muslimenfeindlichkeit" gleichgesetzt, womit eine Feindschaft gegen einen bestimmten religiösen Glauben und gegen eine soziale Gruppe auf eine Stufe gestellt werden. In einer modernen Demokratie sollte der hier grundlegende Unterschied nicht nur in der Wortwahl berücksichtigt werden.
Das Enkelkind von Helmut Kohl, der CDU-Politiker Johannes Volkmann, hat Beschwerde gegen den NDR eingelegt: In einem Social Media-Video der "Tagesschau" wurde über Fußballer berichtet, die sich offen zu Jesus bekennen, teilweise evangelikal, homophob und frauenfeindlich sind. Die öffentlich-rechtliche Redaktion habe "gezielt christliche Bekenntnisse mit einem negativen Werturteil versehen", findet Volkmann. Ein Kommentar über religiöse Gefühle, rechtsradikale Narrative und einen beleidigten CDU-Politiker.
Frauen auf Bali dürfen schon seit Jahrhunderten die hinduistischen Tempel nicht betreten, wenn sie menstruieren. Menstruationsblut gilt auf Bali als "unrein". Dieses Verbot soll nicht etwa gestrichen, sondern auf Touristinnen ausgeweitet werden. Kritiker:innen argumentieren, dass solche Regelungen auf überholten und patriarchalischen Ansichten basieren, die Frauen diskriminieren und stigmatisieren.
Manch einer fühlt sich an Dystopien wie "The Handmaid's Tale" erinnert: Im US-Außenministerium sollen sich die Mitarbeiter jetzt gegenseitig anschwärzen – wegen "antichristlicher Voreingenommenheit". Während die Trump-Administration von einem Schutz der Religionsfreiheit spricht, sind Nichtregierungsorganisationen alarmiert.
"Plage", "Krebsgeschwür" und "Kolonie von Parasiten" – mit diesen Begriffen darf ein Theologe in einem Zeitschriftenartikel schwule Priester bezeichnen. Das hat ein schweizerisches Gericht Ende April entschieden. Nach Ansicht von Strafrichterin Petra Vannoni stellen diese Formulierungen weder eine Diskriminierung noch eine Aufstachelung zum Hass dar. Deshalb kommt der Herausgeber des Blattes, Manfred Hauke, ohne Strafe davon.
Vergangene Woche stellte Amnesty International seinen alljährlichen Lagebericht zur weltweiten Situation der Menschenrechte vor. Auf 418 Seiten, die sich mit 155 Nationen beschäftigen, skizziert die Organisation vier zentrale Gefahren, an denen die Vision universeller Menschenrechte scheitert – eine ungleiche Verteilung der Folgen ökonomischer Krisen zu Ungunsten der vulnerabelsten Gruppen, die schleichende Akzeptanz ziviler Kriegsopfer, zunehmender Widerstand gegen geschlechtsbasierte Antidiskriminierungsgesetzgebung und die Folgen moderner Technologien wie Sozialer Netzwerke und generativer Maschinenlernmodelle.
Hass im Internet, vor allem in den Sozialen Medien, zersetzt die Demokratie: Die Studie "Lauter Hass – leiser Rückzug" hat ergeben, dass 57 Prozent der Befragten sich seltener trauen, die eigene politische Meinung zu äußern und weniger an Diskussionen teilnehmen. Die Menschen haben Angst, im Netz Opfer von Drohungen und Beleidigungen zu werden. Während der Hass zunimmt, ziehen sich vor allem Personen mit sichtbarem Migrationshintergrund und queere Menschen aus dem Netz zurück.
Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von "gewerkschaftsgrün" und den Bundesarbeitsgemeinschaften Arbeit, Soziales, Gesundheit und Säkulare Grüne wird an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen appelliert, sich jetzt innerhalb der Regierungskoalition für eine konsequente Reform des diskriminierenden besonderen kirchlichen Arbeitsrechts einzusetzen.
Humanist*innen und nicht-religiöse Menschen werden in 186 Ländern der Welt diskriminiert. Das zeigt der "Freedom of Thought Report 2023", der am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.