"Plage", "Krebsgeschwür" und "Kolonie von Parasiten" – mit diesen Begriffen darf ein Theologe in einem Zeitschriftenartikel schwule Priester bezeichnen. Das hat ein schweizerisches Gericht Ende April entschieden. Nach Ansicht von Strafrichterin Petra Vannoni stellen diese Formulierungen weder eine Diskriminierung noch eine Aufstachelung zum Hass dar. Deshalb kommt der Herausgeber des Blattes, Manfred Hauke, ohne Strafe davon.
Vergangene Woche stellte Amnesty International seinen alljährlichen Lagebericht zur weltweiten Situation der Menschenrechte vor. Auf 418 Seiten, die sich mit 155 Nationen beschäftigen, skizziert die Organisation vier zentrale Gefahren, an denen die Vision universeller Menschenrechte scheitert – eine ungleiche Verteilung der Folgen ökonomischer Krisen zu Ungunsten der vulnerabelsten Gruppen, die schleichende Akzeptanz ziviler Kriegsopfer, zunehmender Widerstand gegen geschlechtsbasierte Antidiskriminierungsgesetzgebung und die Folgen moderner Technologien wie Sozialer Netzwerke und generativer Maschinenlernmodelle.
Hass im Internet, vor allem in den Sozialen Medien, zersetzt die Demokratie: Die Studie "Lauter Hass – leiser Rückzug" hat ergeben, dass 57 Prozent der Befragten sich seltener trauen, die eigene politische Meinung zu äußern und weniger an Diskussionen teilnehmen. Die Menschen haben Angst, im Netz Opfer von Drohungen und Beleidigungen zu werden. Während der Hass zunimmt, ziehen sich vor allem Personen mit sichtbarem Migrationshintergrund und queere Menschen aus dem Netz zurück.
Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von "gewerkschaftsgrün" und den Bundesarbeitsgemeinschaften Arbeit, Soziales, Gesundheit und Säkulare Grüne wird an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen appelliert, sich jetzt innerhalb der Regierungskoalition für eine konsequente Reform des diskriminierenden besonderen kirchlichen Arbeitsrechts einzusetzen.
Humanist*innen und nicht-religiöse Menschen werden in 186 Ländern der Welt diskriminiert. Das zeigt der "Freedom of Thought Report 2023", der am vergangenen Donnerstag veröffentlicht wurde.
Weil sie an immer länger andauernden christlichen Gebetsrunden nicht mehr teilnehmen wollten, wurden atheistische und agnostische Angestellte eines Instandhaltungs-Unternehmens gekündigt. Da sie die Diskriminierung aufgrund ihrer Überzeugung nicht akzeptieren wollten, klagten sie. Nun hat das Unternehmen aus North Carolina zugestimmt, 50.000 US-Dollar Entschädigung an die ehemaligen Angestellten zu zahlen. Zudem werden Mitarbeiter wie Inhaber in den nächsten Jahren geschult, um zukünftige Diskriminierungen zu verhindern.
Das Antidiskriminierungsgesetz in New South Wales (Australien) hat nach über 45 Jahren einen neuen Zusatz bekommen. Er soll religiöse Menschen vor Hass und Verunglimpfung schützen. Auch sollen sie nicht mehr der Lächerlichkeit preisgegeben werden können. Dieser Zusatz erfreut manch religiöse Gruppe, ruft aber auch Besorgnis hervor.
Das kanadische Außenministerium warnt die queere Community vor Reisen in Teile der Vereinigten Staaten. Weil ihnen dort das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder auf adäquate medizinische Versorgung verwehrt werden könnte, empfiehlt die Regierung eine sorgfältige Wahl des Reiseziels. Aufschluss über die steigende Queerfeindlichkeit in den USA geben Daten der "American Civil Liberties Union" und des "Counting Crowds Consortiums".
In der Türkei steht die LGBTQ-Community zunehmend unter Druck der Regierung. Trotz Verbots und Straßensperren trafen sich Ende Juni Hunderte von Menschen zur Parade Gay Pride Istanbul, wo es zu mehreren Festnahmen kam. Einen Einblick in die Situation von Festgenommenen gibt nun ein Augenzeugenbericht.
Im Mai diesen Jahres stürmten malaysische Behörden elf Geschäfte des Armbanduhrenherstellers Swatch. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, durch den Verkauf der konfiszierten Pride-Kollektion das moralische Fundament der Nation zu erodieren. Der Verkauf oder Besitz der regenbogenfarbenen Uhren wird nun mit einer Gefängnisstrafe von bis zu drei Jahren geahndet.
Mit dem Fall "303 Creative LLC v. Elenis" hat der Supreme Court of the United States (SCOTUS) kurz vor der Sommerpause noch einmal für entsetztes Staunen gesorgt. Angehörige sogenannter "expressiver Berufe" – wen genau das umfasst ließ der SCOTUS unglücklicherweise unbezeichnet – dürfen künftig offen Menschen diskriminieren, deren Lebensweise ihren eigenen religiösen Überzeugungen widerspricht. Fehlgeleiteter hätte dieses Urteil kaum sein können: Ein Kommentar.
Nach Auswertungen von Berichten zur Situation von Kindern und Jugendlichen im Vereinigten Königreich, zu denen auch die humanistische Vereinigung Humanists UK beigetragen hatte, veröffentlichte im Juni 2023 der "UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes" seinen Forderungs- und Empfehlungskatalog an die Regierung. Darin zeigt sich der Ausschuss unter anderem besorgt über die Diskriminierung von Kindern aus religiösen Gründen.
Die Menschenrechtsorganisation "Human Rights Watch" (HRW) hat sich die Situation von homo- und bisexuellen sowie Trans-Personen in Teilen Nordafrikas und des Mittleren Ostens angesehen. Dabei musste HRW feststellen, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch staatliche Stellen für deren Verfolgung, Belästigung und ihr Outing verwantwortlich sind. Sie verwenden unrechtmäßig Digitalfotos, Chats und weitere Daten, unter anderem aus Sozialen Medien. Die Folgen für Betroffene reichen vom Verlust des Kontakts zu Familie und Freunden bis hin zur Ermordung.
Nur vier Prozent der Weltbevölkerung leben in Gesellschaften mit klarer Trennung von Staat und Politik sowie ohne Diskriminierung von Humanisten oder Konfessionsfreien. 70 Prozent leben dagegen in Staaten, die Religions- und Glaubensfreiheit unterdrücken. Zu dieser alarmierenden Feststellung kommt der jetzt veröffentlichte "Freedom of Thought Report 2022".
Nach einjähriger Tätigkeit soll der Arbeitskreis "Politischer Islamismus", der von der Großen Koalition eingerichtet wurde, seine Arbeit einstellen. Auf Anfrage der dpa teilte eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums mit, dass "die wissenschaftliche Perspektive hinreichend eingegrenzt sei" und man nun mit einem "regelmäßig stattfindenden Fachtag" fortfahren werde.