Peter Brunkert (nicht überprüft)

Mi. 8 Jul 2026 - 12:40

Antwort auf von Kai (nicht überprüft)

Das Problem fängt doch schon beim Antrittsgespräch an.
Wie soll denn da das Thema zur Sprache kommen, wenn nicht aus dem Verdacht im Augenschein, der ja nun gerade nicht mehr zählt.
Alleine das Gespräch darauf zu bringen ist doch schon willkürlich, es sein denn man fragt das bei allen Insassen.
Dass der Eintrag eigentlich keine Bedeutung hat spricht ja eher dafür ihn ganz zu streichen.
Eins der Probleme ist halt der Eindruck, solche amtlichen Eintragungen wären willkürlich und nicht auf Tatsachen begründet.
Und da spielt ja auch die Formulierung des Zuweisung mit rein, bei objektiven Tatsachen sprich man eigentlich von Feststellung.

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