Ich bekomme so ziemlich alles mit zu dem Thema. Allerdings: Wer leugnet hier irgendwas? Ich bestreite lediglich, dass es echte Probleme gibt und beklage die Intensität der Aufregung.
All diese Sachen sind nicht neu, nicht ungeregelt, nicht häufiger oder schlimmer als früher - abgesehen vom Fokus und der Intensität der medialen Aufmerksamkeit.

Der Fall, den du ansprichst, ist auch juristischer Alltag und betrifft nicht mal das SBGG: Die Person hat ihren Eintrag noch nach TSG geändert, also mit Gutachten und allem. Das SBGG trat erst Monate nach dem Vorfall in Kraft. Siehe u.a. https://www.queer.de/detail.php?article_id=49754 und, falls du die Quelle zu tendenziös findest, gleichlautend von RND und dpa in https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html

Eingedampft auf die Tatsachen also: Person mit auf weiblich geändertem Eintrag, ohne operative Angleichung, möchte auch von Kerlen unbelästigt trainieren. Nicht mal die Duschen oder Umkleiden benutzen, sondern nur die Geräte. Fun fact: Trans Frauen haben statistisch ein mehrfach höheres Risiko, Gewalt zu erfahren als cis Frauen. Das nur mal zur Motivation, weshalb ein gemischtes Gym eine ungute Alternative ist.

Das Gericht wird sich alle Umstände angucken, die Person und wie sie sonst so auftritt, die Argumentation des Studios, und dann entscheiden, ob eine Diskriminierung nach AGG vorliegt oder nicht. Keine Aufregung nötig.

Ich traue mir jedenfalls keine Beurteilung zu, wer da in welchen Belangen falsch gehandelt hat.

Die "Unterstützung durch Bundesbehörden" ist eine ziemliche Übertreibung. Die Gleichstellungsstelle des Bundes, die für geschlechtsbezogene und andere Diskrimnierungen zuständige Beschwerdestelle, mit KEINERLEI EXEKUTIVER BEFUGNIS, hat in einem Brief auf den möglichen Verstoss gegen AGG hingewiesen und einen Vergleich vorgeschlagen. Das ist alles. Kein Bescheid, keine juristischen Folgen, nichts.

Das was NIUS und andere daraus gemacht haben ist mindestens verdreht, vieles überhöht und teilweise einfach gelogen. NIUS und Reichelt sind übrigens inzwischen mehrfach wegen Beleidigung verknackt worden.

Der eigentliche Vorgang ist nicht anders als wenn du an der Disco-Tür abgewiesen wirst, oder dich ein Fitnessstudio rauswirft, weil du schwul bist oder deine Haut zu dunkel oder du ein Kopftuch trägst. Es gibt zulässige und unzulässige Gründe. Zulässige sind (bei allgemein zugänglichen "Massengeschäften") vom Hausrecht gedeckt, unzulässige nicht. Im Zweifel entscheiden Gerichte. Gelassen bleiben.

Niemand leugnet, dass es Problem- und Zweifelsfälle gibt. Auch einige, seltene definitive A***löcher, cis und trans.

Was ich nicht vertrage ist die Verallgemeinerung, Verfälschung udn Überhöhung von einzelnen Fällen, und die pauschale Ausgrenzung aus fadenscheinigen und mindestens fehlinformierten Gründen.

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