Die Menschenwürde des befruchteten Eies
LUXEMBURG. (hpd) Vergangene Woche entschied die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs, auf Verfahren mit menschlichen Stammzellen dürfe kein Patent erteilt werden. Ihre Argumentation weist bei der Analyse eine vollkommene Übereinstimmung mit der extremsten aller ideologischen Ansichten auf, nämlich der Position der vatikanischen theologischen Lehre, nach der eine befruchtete Eizelle bereits ein Mensch sei und damit Menschenwürde habe.