Endstation Sehnsucht
WIEN. (hpd) Kreuze in öffentlichen Kindergärten sind keine christlichen Symbole und verstoßen nicht gegen die Religionsfreiheit und die österreichische Bundesverfassung. Dieses Urteil hat gestern der österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) bekannt gegeben. Die Kläger, Eltern eines konfessionsfreien Mädchens, hoffen auf die europäische Ebene.