Politik

Nach dem Anschlag von Berlin

Grünen-Innenexpertin Mihalic warnt vor falschen Konsequenzen

Im Fall des Attentäters vom Berliner Breitscheidplatz, Anis Amri, warnt die Grünen-Innenexpertin Irene Mihalic den Gesetzgeber vor voreiligen Konsequenzen. Um effektiv für mehr Sicherheit zu sorgen, müsse man die vielen vorhandenen Ansatzmöglichkeiten ausschöpfen, sagte die Bundestagsabgeordnete in einem Interview.

Die Bundesgeschäftsstelle der NPD in Berlin-Köpenick mit Spuren von Farbbeuteln

Interview mit dem Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber über das zweite gescheiterte Verbotsverfahren gegen die NPD

"… wohl keine weiteren Anträge zu einem Verbot verfassungsfeindlicher Parteien"

Am Dienstag, den 17. Januar 2017 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren: Darin wurde der Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt. Über die Gründe dafür und die möglichen Folgen sprach der Humanistische Pressedienst mit dem Extremismusforscher und Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber, der als Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl lehrt und dort das "Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung" herausgibt.

"Wahre Demokratie" und "Volksgemeinschaft" als rechtsextremistische Ideologieelemente

Studie zu Ideologie und Programmatik der NPD

Der Politikwissenschaftler Gideon Botsch legt mit "Wahre Demokratie und Volksgemeinschaft. Ideologie und Programmatik der NPD und ihres rechtsextremen Umfelds" eine kleine Abhandlung zur Bedeutung und Funktion der genannten Begriffe im rechtsextremistischen Lager vor. Die Arbeit beeindruckt durch die akribische und quellengestützte Darstellung, welche die Kontinuität derartiger Diskurse bis zurück in die Frühgeschichte der Bundesrepublik Deutschland gut belegt.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

Humanistische Union zweifelt Tragfähigkeit der im NPD-Verbotsverfahren entwickelten Grundsätze für Parteiverbote an

Drahtseilakt mit ungewissem Ausgang

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union (HU) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das mit seinem heutigen Beschluss den Antrag auf Verbot der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) ablehnte (2 BvB 1/13). Die Absicht des Gerichtes, nicht mehr allein auf verfassungsfeindliche Meinungen, Gesinnungen und Weltanschauungen abzustellen, ist aus bürgerrechtlicher Sicht zu begrüßen. Ebenso verdienstvoll ist der Versuch, dem europäischen Recht  entsprechende Maßstäbe für ein Parteienverbot zu finden. Fraglich sei jedoch, ob die neuen Maßstäbe für Parteiverbote in sich schlüssig und überhaupt brauchbar sind.

Bundesparteitag der Partei DIE LINKE

Laizismus-Debatte bei den LINKEN

Strikter Laizismus oder Säkularisierung der Gesellschaft?

Auf zwei Landesparteitagen der Partei DIE LINKE wurden Beschlüsse angenommen, die einen strikten Laizismus fordern. Der ehemalige Professor für Sozialethik an der Universität Marburg, Franz Segbers, kritisiert diese Beschlüsse mit dem Hinweis, dass eine konsequent linke Religionspolitik alle drei Aspekte des Menschenrechts auf Religionsfreiheit ernst nehmen müsse: Die Freiheit zur Religion, die Freiheit vor der Religion und aber auch die Freiheit, Religion öffentlich zu praktizieren.

Anmerkungen zur Debatte über den Anschlag in Berlin

Wirkungsvolle Gefahrenabwehr statt Paragraphenbastelei

Die sicherheitspolitische Debatte nach dem Anschlag in Berlin hat mit voller Wucht begonnen. Es ist mühsam, mit Sachlichkeit und Vernunft zu argumentieren. Die rechte Mantra stetiger Gesetzesverschärfungen verunsichert die Menschen und macht ihnen vor, Paragraphen könnten alles richten. Es lohnt von daher den Versuch, falsche Argumente der aktuellen Diskussion herauszuarbeiten.

Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon zu dem mutmaßlichen Anschlag in Berlin

Den Terroristen nicht in die Falle laufen!

Die Nachricht von der Tragödie auf dem Berliner Weihnachtsmarkt war gerade erst über die Ticker gelaufen, da wusste der Landeschef der AfD in Nordrhein-Westfalen Marcus Pretzell bereits, wer die Schuld daran trägt. Via Twitter verkündete Pretzell zu einem Zeitpunkt, als nicht einmal ansatzweise klar war, ob es sich bei den dramatischen Ereignissen an der Gedächtniskirche um einen Unfall, einen apolitischen Amoklauf oder einen terroristischen Anschlag gehandelt hatte: "Wann schlägt der deutsche Rechtsstaat zurück? Wann hört diese verfluchte Heuchelei endlich auf? Es sind Merkels Tote!" Dabei übersah der AfD-Politiker allerdings, dass gerade er und seinesgleichen den Terroristen in die Hände spielen. Denn Rechtspopulisten zählen – wenn auch unfreiwillig – zu den wichtigsten Verbündeten der Islamisten im globalen Dschihad.

Das neue Buch von Otfried Höffe

Geschichte politischen Denkens in Portraits

Otfried Höffe, der lange Philosophie an der Universität Tübingen gelehrt hat, legt mit "Geschichte des politischen Denkens. Zwölf Porträts und acht Miniaturen" eine Gesamtdarstellung zum Thema mit Vorlesungscharakter vor. Der durch Lehr- und Publikationstätigkeit ausgewiesene Experte liefert damit einen überaus informativen Überblick, der sich aber nicht immer als wirkliche Einführung lesen lässt und hier und da insbesondere bei der Kommentierung etwas mehr Systematik verdient hätte.

Kernkraftwerk Grafenrheinfeld

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Energiekonzerne müssen für Atomausstieg entschädigt werden

Die Stromkonzerne RWE, Eon und Vattenfall wollen von der Bundesregierung Milliarden dafür haben, dass sie ihre Atomkraftwerke abschalten müssen und zogen dafür vor das Bundesverfassungsgericht. Solche Klagen sollten bei TTIP normal werden, was den Protest vieler Bürger hervorrief. Jetzt gab das Verfassungsgericht den Konzernen zum Teil recht, vor allem wegen des Zick-Zack-Kurses der schwarz-gelben Bundesregierung.