Ethik im Grenzbereich
Töten, um Leben zu retten
Im Luftsicherheitsgesetz der Bundesrepublik Deutschland existierte bis 2006 ein Passus, der den Abschuss eines voll besetzten Verkehrsflugzeugs erlaubte, wenn dadurch eine noch größere Katastrophe – in juristischem Deutsch "besonders schwerer Unglücksfall" – verhindert werden kann. Dem schob das Bundesverfassungsgericht einen Riegel vor. Eine Entscheidung, die dem Problem nicht in vollem Umfang gerecht wird.