Und wieder einmal betreiben einige religiöse Verbände des Christentums zusammen mit muslimischen Gemeinden und der Synagogengemeinde Saar Lobbyarbeit für ihre Interessen, und das zumindest gegen bundesweite säkulare Mehrheitspositionen.
Das bringt auch wieder den Skandal zutage, dass für religiöse Interessenverbände keine Eintragungspflicht in das offizielle Lobbyregister besteht. Auszug von chatgpt: "Nach dem aktuellen Lobbyregistergesetz beim Deutschen Bundestag müssen Interessenvertreter, die gegenüber Bundestag und Bundesregierung politisch Einfluss nehmen, sich in vielen Fällen eintragen. Allerdings sind Kirchen und Religionsgemeinschaften von dieser Pflicht ausdrücklich ausgenommen – unter anderem mit dem Argument ihres verfassungsrechtlich geschützten Status."
Ausgerechnet die vermutlich größten Lobbyorganisationen sind also genau davon ausgenommen. Zwar gilt - egal was in Landesverfassungen steht - der Grundsatz "Bundesrecht bricht Landesbrecht" - aber wenn Kirchen immer wieder versuchen Gottesbezüge in Landesverfassungen zu bringen, dann sollte die mittlerweile säkulare Mehrheit ein gegensätzliches Engagment aufbringen um Gottesbezüge aus Landesverfassungen zu entfernen. Beispiele in Landesverfassungen gibt es ja leider genug. Z.B. steht in der Bayrischen Verfassung "Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott" und "Angesichts des Trümmerfeldes, zu dem eine Staats und Gesellschaftsordnung ohne Gott, ohne Gewissen und ohne Achtung vor der Würde des Menschen die Überlebenden des zweiten Weltkrieges geführt hat". Dass Adolf Hitler katholisch geboren und selbst nach seiner Selbstötung bis heute noch immer nicht exkommuniziert wurde wohl geflissentlich übersehen. Statt "Rein mit Gottesbezügen in Verfassungen" muss die zeitgemäße Forderung lauten: "Raus mit Gottesbezügen".