Der Kommentar setzt Zweckmäßigkeitsdenken über Verfassungsbindung. Genau das kritisiert mein Artikel in Bezug auf die politische Denkweise.
Mein Text behandelt nicht die Frage vielleicht wünschenswerter Solidarität, sondern die verfassungsrechtlichen Grenzen staatlicher Zwangsinstrumente. Beides ist nicht dasselbe.