Eine Verfassung soll nicht das Leben im Elfenbeinturm regeln, sondern dient dem Zweck, ein friedliches Leben der Menschen in der real existierenden Gemeinschaft zu regeln. Eine Verfassung, die aufgrund der Veränderung der Gesellschaft diesen Zweck nicht (mehr) erfüllen kann, sollte an die aktuellen Realitäten angepasst werden. Das Grundgesetz wurde permanent an die geänderten Verhältnisse angepasst. Dass Veränderungen nicht jedem gefallen, heißt nicht, dass sie nicht notwendig wären.