A.S. (nicht überprüft)

Di. 24 Feb 2026 - 10:13

Antwort auf von W. v. Sulecki (nicht überprüft)

@W.v.Sulecki:
Schöne Formulierung: "Wenn die Erfinder einer Bedrohung des Individuums zugleich als die Anbieter von Abhilfe gegenüber der Gefahr auftreten ist immer eher Eigeninteresse als tatsächliches Vorhandensein anzunehmen."

Ich nenne das "Betrug". Oder "religiöse Schutzgelderpressung".

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