Abtreibung

Dr. Verena Weyer und Dr. Bettina Gaber

Prozess gegen Frauenärztinnen

Der Kampf gegen Paragraf 219a wird weitergehen

Am vergangenen Freitag standen die beiden Gynäkologinnen Dr. Bettina Gaber und Dr. Verena Weyer vor den Schranken des Berliner Amtsgerichts Tiergarten. Sie waren angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen und Werbung für Schwangerschaftsabbrüche gemacht zu haben. Es was das erste Urteil nach der "Reform" des Strafrechtsparagrafen.

Michael Schmidt-Salomon und Kristina Hänel

Selbstbestimmung bei Schwangerschaftsabbrüchen

Informationen statt Tabus

Die aufgrund des "Werbeverbotes" bei Abtreibungen verklagte Ärztin Kristina Hänel stellte im Rahmen der Säkularen Buskampagne am Sonntag in Nürnberg ihr Buch vor und machte dabei klar, wie religiöse Tabus Frauen gefährden.

Plakatausschnitt zum Film

Dokumentarfilm "Abandoned" zeigt Frauen in Europa, denen ein medizinisch notwendiger Abbruch verweigert wurde

Wenn religiöses Gewissen tötet

Es gibt ÄrztInnen, die lieber den Tod schwangerer Frauen in Kauf nehmen, als eine Abtreibung durchzuführen. So geschehen bei der Italienerin Valentina, die in der 19. Schwangerschaftswoche bei einer Frühgeburt in einem Krankenhaus vor den Augen der Ärzte starb, weil diese ihr den lebensrettenden Schwangerschaftsabbruch aus Gewissensgründen verweigerten.

Verbot des Schwangerschaftsabbruchs bei Fehlbildungen erhöht Zahl der Schwangerschaftsabbrüche

Verweigerter Spätabbruch gefährdet Familien

Als "Rückschritt in vergangen geglaubte, totalitäre Zeiten" bezeichnet Dr. Christian Fiala vom Gynmed Ambulatorium die aktuelle Diskussion von Teilen der österreichischen Regierung, die Fristenlösung einzuschränken und die embryopathische Indikation zu verbieten.

Mit 1000 Kleiderbügeln gegen 1000 Kreuze

Mit dem 1000-Kreuze-Marsch in Münster eröffnen christliche AbtreibungsgegnerInnen traditionell die Saison der "Lebensschützer-Märsche" im deutschsprachigen Raum. Wie in den Vorjahren formierte sich gegen die AbtreibungsgegnerInnen auch in diesem Jahr vielfältiger und lauter Protest.

Der Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne am 26. Januar 2019

Entwicklungen in Deutschland von 1972 bis heute

Legalisierte Abtreibung: Ein Geschenk der DDR zum Frauentag

Es war eine Art "Frauentagsgeschenk", als die Volkskammer der DDR am 9. März 1972 das "Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft" verabschiedete. Und es kam einer Sensation gleich: Mit einer sogenannten Fristenlösung übertrug weltweit erstmalig ein Staat Frauen das Recht, innerhalb von zwölf Wochen "zur Bestimmung der Anzahl, des Zeitpunktes und der zeitlichen Aufeinanderfolge von Geburten … über die Unterbrechung einer Schwangerschaft in eigener Verantwortung zu entscheiden."

trauriges Mädchen

Argentinien: Jungen Mädchen nach Vergewaltigung legale Abtreibung verweigert

Für weltweite Empörung sorgt aktuell der Fall eines elfjährigen Mädchens in Argentinien, dem eine Abtreibung verweigert wurde. Das Kind wurde vergewaltigt und schwanger. Obwohl auch im überwiegend katholischen Argentinien eine Abtreibung nach einer Vergewaltigung erlaubt ist, gab das Gesundheitsministerium die Order "beide Leben zu retten". Im Krankenhaus wurde diese Anweisung mittels Kaiserschnitt umgesetzt.