Abtreibung

"Lebensschützer" beim "Marsch für das Leben"

Wie "Lebensschützer" denken

Daniela Kuge ist CDU-Abgeordnete und sitzt im sächsischen Landtag. Sie ist zudem familien- und frauenpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages sowie Mitglied des CDU-Landesfachausschusses Gesundheit. Und sie ist "Lebensschützerin", die offenbar eine Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung nicht für einen Abtreibungsgrund hält.

"Medical Students for Choice"

Terre des Femmes und Humanistischer Verband gegen Kompromiss zum § 219a

Ein fauler Kompromiss

Gestern verabschiedete die Bundesregierung die als "Kompromiss" bezeichnete Neufassung des § 219a StGB. Terre des Femmes und auch der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) kritisieren diesen Beschluss und fordern: "Weg mit § 219a!"

Gouverneur Cuomo (hier bei einem öffentlichen Auftritt im Mai 2016) unterschrieb den "Reproductive Health Act".

USA: New York schützt den Zugang zu legaler Abtreibung

Der Zugang zu legaler und medizinisch betreuter Abtreibung gerät in den USA womöglich unter Druck. Der Bundesstaat New York hat reagiert und ein eigenes Gesetz zur Reproduktions-Gesundheit erlassen. Der bereits 2006 eingebrachte Gesetzentwurf wurde nun von der demokratischen Mehrheit im Senat verabschiedet und regelt unter anderem die Straffreiheit der Eingriffe und späte Abtreibungen.

"Medical Students for Choice"

ifw-Stellungnahme beim Bundesjustizministerium für die Streichung des § 219a StGB

Reform der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch gefordert

Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) spricht sich in einer Stellungnahme gegen den Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) für ein Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch vom 28. Januar 2019 (Az. 4040/1-0-25 432/2018) aus.

1000 Kreuze Marsch Münster 2017

Kommentar zur vorgeschlagenen Reform des § 219a StGB

Ein durchsichtiges taktisches Manöver

In den Medien wird der gestrige Referentenentwurf zur Reform des umstrittenen § 219a StGB als Erfolg gepriesen. Tatsächlich aber handelt es sich dabei um ein durchsichtiges taktisches Manöver, um die Proteste auf der Straße zu entschärfen und die überkommene deutsche Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch zu retten, die diametral gegen das Verfassungsgebot der weltanschaulichen Neutralität verstößt. Ein Kommentar von Michael Schmidt-Salomon.

Rede von Kristina Hänel

"Der unsägliche Unrechtsparagraf 219a muss endlich abgeschafft werden!"

Am vergangenen Samstag demonstrierten bundesweit mehr als 6.000 Menschen für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a StGB, der es ÄrztInnen verbietet, über Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. In Gießen sprach die Ärztin Kristina Hänel, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, weil sie auf ihrer Website Informationen über Abtreibungen bereitgestellt hatte. Der hpd dokumentiert die Rede in voller Länge.

"Medical Students for Choice"

Bundesweite Demonstrationen gegen den § 219a StGB

"Es ist absurd, dass wir heute hier auf der Straße stehen."

In fast 30 Städten in Deutschland wurde am vergangenen Samstag gegen den Paragraph 219a des Strafgesetzbuchs – das sogenannte "Werbeverbot für Abtreibungen" – protestiert. Über 6.000 Menschen sollen an den Kundgebungen teilgenommen haben; in Berlin trafen sich die DemonstrantInnen auf dem Rosa-Luxemburg-Platz vor der Volksbühne.

Januarausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift

Deutsche Hebammenzeitschrift

Titelthema: Recht auf körperliche Unversehrtheit

In der aktuellen Ausgabe der Deutschen Hebammenzeitschrift geht es im Titelthema unter anderem um die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von männlichen Neugeborenen. Außerdem gibt es ein Interview zur Diskussion um Paragraph 219a: Das Werbungsverbot für Schwangerschaftsabbrüche.