bfg München

Artikel des Autoren

Gedenkfeier zum Jahrestag des Attentats auf Charlie Hebdo

Wie jedes Jahr findet auf Initiative des Bundes für Geistesfreiheit (bfg) München, unterstützt von der Giordano-Bruno-Stiftung, am 7. Januar, dem Jahrestag des Terroranschlags auf die Redaktion der Satirezeitschrift Charlie Hebdo, eine Veranstaltung statt. Damit möchte der bfg München der Opfer des Attentats vom 7. Januar 2015 gedenken, bei dem neun Mitarbeiter*innen der Zeitschrift und ein Personenschützer ermordet wurden. 

Das Bundesverwaltungsgericht im Reichsgerichtsgebäude in Leipzig.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Heute wird das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und des Bundes für Geistesfreiheit Bayern (bfg Bayern) entscheiden. Der bfg München fordert die Aufhebung des Kreuzerlasses beziehungsweise des Paragrafen 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaats Bayern (AGO) und die Abnahme der Kreuze.

Klage gegen Söders Kreuzerlass

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hatte am 1. Juni 2022 die Klagen des Bundes für Geistesfreiheit München (bfg München) und Bayern (bfg Bayern) sowie von 25 Einzelpersonen abgewiesen. Gleichzeitig hat das Gericht die Revision zum Bundesverwaltungsgericht für den bfg München und den bfg Bayern zugelassen. Da beide Körperschaften des öffentlichen Rechts an ihrer Klage festhalten, wird nun morgen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt.

Symbolbild

Feiern gegen Tanzverbote!

Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an drei sog. "Stillen Tagen" im November 2023 in verschiedenen Münchner Clubs feiern. Er lädt alle Menschen herzlich dazu ein. Einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist es zu verdanken, dass an "Stillen Tagen" wie Allerheiligen, dem Volkstrauertag oder dem Totensonntag ein buntes Programm mit Musik und Tanz stattfindet kann.

Erzbistum und Papst-Erben müssen zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden!

Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023 2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von P. eingezahlt.

Entscheidung über die Klage des bfg vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Morgen wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) entscheiden. Mit dem PAG steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit auf. Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen sind verfassungswidrig und können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden.

Schloss Nymphenburg von der Parkseite

"Wittelsbacher Ausgleichsfonds" gehört auf den Prüfstand

Der Bund für Geistesfreiheit München (bfg) feierte in diesem Jahr am 19. Mai den "Tag der Evolution" als weltanschaulichen Feiertag. Aus diesem Anlass planten Mitglieder aus Fürth und München sowie der Giordano-Bruno-Stiftung München an diesem Tag ein gemeinsames Abendessen in München, um dann am Tag darauf, dem 20. Mai, nach dem Frühstück das Museum Mensch und Natur am Nymphenburger Schloss zu besuchen. Zum Abschluss der gemeinsamen Feier sollte der direkt angrenzende Nymphenburger Schlosspark besucht werden. Das aber gestaltete sich schwierig.

Gemeinsamer Ethikunterricht für alle

Die Zeit ist reif für einen gemeinsamen Ethikunterricht für alle Schüler*innen, das belegen sowohl bundes- und bayernweite Umfragen als auch Zahlen zur Religionszugehörigkeit in München. Der Bund für Geistesfreiheit München schlägt daher einen Modellversuch an Münchner Schulen vor.