Gesundheit

Erste Antragsteller bereits verstorben

Es war für viele Schwerstkranke der letzte Strohhalm, um ein selbstbestimmtes Sterben in Würde zu erhoffen. Mit einem Antrag beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) auf Erlaubnis zum Erwerb einer tödliche Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung sahen die Betroffenen eine für sie letzte Möglichkeit, ihr schweres Leiden durch eine sichere und humane Art und Weise in freier und wohlüberlegter Verantwortung selbstbestimmt beenden zu können.

Di Fabios zynisches Gutachten

In einem Gutachten stellt der ehemalige Bundesrichter Udo di Fabio fest, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts in Leipzig vom März vorigen Jahres verfassungsgemäß nicht haltbar sei. Es gäbe auch keine Schutzpflicht gegenüber Sterbenden. Das dürfte ein schwerer Schlag für die verzweifelten Menschen sein, die sich Hoffnungen auf eine Umsetzung des Leipziger Richterspruchs gewünscht hatten.

Professor Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing

Warum der Weltärztebund das "Genfer Gelöbnis" veränderte

Das Genfer Ärztegelöbnis gilt als die moderne Fassung des Eids des Hippokrates. Es wurde 1948 vom Weltärztebund in Genf beschlossen und ist seitdem nur in Details überarbeitet worden. Im Herbst 2017 gab es eine ganze Reihe von substanziellen Änderungen. Professor Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher sprach darüber mit dem Scientific Advisor der Arbeitsgruppe des Weltärztebunds, dem Tübinger Medizinethiker Professor Dr. med. Dr. phil. Urban Wiesing.

Künstliche Ernährung muss medizinisch begründet sein

Das Oberlandesgericht München hat Rechtsgeschichte geschrieben. Erstmals wurde ein Schmerzensgeldanspruch zuerkannt, weil ein Arzt das Leben eines schwer kranken dementen Patienten über Jahre künstlich verlängert hatte. Der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) begrüßt, dass Ärzte zukünftig in die Pflicht genommen werden, von sich aus auf eine unzumutbare Verlängerung künstlicher Ernährung hinzuweisen. Die künstliche Ernährung des Patienten mittels PEG-Sonde sah das Gericht nicht als medizinisch indiziert an.

Beschneidungskampagne - vor dem Bundeskanzleramt

"Rechtsfrieden" zu Lasten von Kinder- und Menschenrechten

Zum fünften Jahrestag der Abstimmung im Deutschen Bundestag zur Neuregelung der Rechtmäßigkeit nicht medizinisch indizierter Vorhautentfernungen an Jungen äußern Ärztevertretungen und Kinderschutzverbände erneut Kritik an der geltenden gesetzlichen Regelung. Ihr Fazit: Die Politik muss sich den Konsequenzen des von ihr beschlossenen Gesetzes für die betroffenen Kinder stellen. Es gelte, hier endlich in einen breiten gesellschaftlichen Dialog für Wege zu umfassendem Schutz von Kindern unabhängig vom Geschlecht zu treten.

Globuli

Krankenkasse ohne Homöopathie

Seit einigen Jahren erstatten fast alle Krankenkassen auch homöopathische Mittelchen. Nur mit dem Blick auf das eigene Wohl und nicht das der Versicherten werden Wundermittel wie Medikamente behandelt. Dagegen regt sich endlich Protest.

Günther Reimann schaut der Heilerin Sabine Rohwer zu. Er zahlte ihr fast 300.000 Euro für die Behandlung seiner krebskranken Freundin.

Die Unheilerin

Diese Geschichte endet mit einer Geistheilerin, die eine Hochzeit verhindert. Mit einer Frau, die an Krebs stirbt. Mit einem Schweinskopf, der vor einer Tür liegt. Sie beginnt 2002 mit einer hoffnungsvollen Beziehung.