Organisationen

Die vom Kloster verbliebene ursprüngliche Hospitalkapelle und spätere (nach 1556) Tennenbacher Pfarrkirche im Juni 2019.

Landeseigene Räume nur für auserwählte Nutzer?

Die Tennenbacher Kapelle in Freiamt-Mußbach ist ein kleiner, ca. 750 Jahre alter Bau und der letzte Rest eines vor über 300 Jahren aufgelösten Zisterzienserklosters. Die Kapelle ist seit 1806 Eigentum des Landes und der Bürgerschaft von Baden-Württemberg. Die Kapelle wird vollständig auf Kosten des Steuerzahlers, unterhalten.

Ehrendoktor für Michael Schmidt-Salomon

Für seine Arbeiten zum Evolutionären Humanismus und zur Verteidigung der offenen Gesellschaft ist dem Philosophen und Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung am vergangenen Montag der Ehrendoktor der TU Liberec (Tschechien) verliehen worden. Die Auszeichnung erfolgte im Rahmen einer feierlichen Zeremonie zum Gedenken an die "Samtene Revolution", die vor  30 Jahren in der Tschechoslowakei stattgefunden hat.

Plakat in Wien

Atheisten Österreich: Ein junger Verein stellt sich vor

Seit knapp einem Jahr gibt es den Verein Atheisten Österreich. Es begann im Mai 2017 als Facebookseite um eine Plattform für Atheist*innen zu schaffen, die mit dem damaligen Angebot an atheistischen Vereinen und Gruppierungen in Österreich nicht zufrieden waren oder davon nicht erreicht wurden.

Begräbnis ohne Gott

Ein Begräbnis, das sich ausschließlich dem Verstorbenen widmet, ohne störenden Gottes- oder Kirchenbezug – das will der Humanistische Verband Österreichs anbieten. Trauerredner sollen in Zukunft in ganz Österreich konfessionsfreie Begräbniszeremonien gestalten.

Marieke Vervoort im September 2012

Vom Verlust der Freiheit, über das Ende des eigenen Lebens selbst zu bestimmen

Der Humanistische Verband Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. (HVD RLP/Saar) macht auf die nach wie vor unbefriedigende Lage zu Fragen des selbstbestimmten Sterbens in Deutschland aufmerksam. Die aktuelle Berichterstattung zum selbstbestimmten Tod der belgischen Spitzensportlerin Marieke Vervoort führt wieder einmal vor Augen, dass ein fundamentales Menschenrecht in Deutschland nicht gewährleistet ist. Anders als in Deutschland durfte die Schwerkranke in Belgien professionelle Sterbehilfe in Anspruch nehmen und in Würde aus dem Leben scheiden.