Politik

Kreuzurteil: Söder-Projekt der Pastafari in Bayern auf Erfolgskurs

Am Dienstag urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den bayerischen Kreuzerlass und entschied, dass es keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern gebe. Das Urteil wurde von Säkularen massiv kritisiert. Positiv wird das Urteil jedoch vom Arbeitskreis pastafaridemokratischer Juristen (APJ) aufgenommen. Dieser betrachtet den söderschen Kreuzerlass und das Urteil als erste Schritte zur Errichtung von Biervulkanen in bayerischen Behörden per Biervulkanerlass. Der hpd dokumentiert hier die Stellungnahme des APJ im Wortlaut.

Söder und das Bundesverwaltungsgericht interpretieren das Kreuz neu

Gestern hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über den sogenannten Kreuzerlass entschieden, der 2018 vom Bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder verkündet wurde. Es gebe keinen Anspruch auf Entfernung von Kreuzen in Dienstgebäuden des Freistaats Bayern, so das Gericht in einer Pressemitteilung. Geklagt hatten der Bund für Geistesfreiheit München und Bayern. Letzterer äußerte sich seinerseits in einer Pressemitteilung zum Urteil.

Ditib-Moschee in Köln

"Auch Imame sollten nicht auf Kosten der Allgemeinheit ausgebildet werden"

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die am Donnerstag bekanntgegebenen Pläne der Bundesregierung zur Ausbildung von Imamen in Deutschland als "längst überfällig, aber nur einen ersten Schritt im Einsatz gegen den Politischen Islam" bezeichnet. Im Zuge der von säkularen Muslimen geforderten "religionspolitischen Wende" müssten die Privilegien der Religionsgemeinschaften nicht aufgebaut, sondern abgebaut werden.

Verletzt NRW-Justizminister Limbach das Neutralitätsgebot?

Seit Wochen steht der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, sich zugunsten einer Kandidatin in das Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen eingemischt zu haben. Die FDP in NRW stellt nun die Frage, ob er in dieser Sache auch das verfassungsrechtlich geschützte Neutralitätsgebot verletzt habe. Die Kandidatin hatte jahrelang als Kirchenlobbyistin gearbeitet.

Grundregeln für eine gemeinsame Welt

Im Dezember 1948, also vor 75 Jahren, wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen verabschiedet. In ihrem Schwerpunkt erinnert die MIZ 3/23 an die damaligen Begleitumstände, bricht eine Lanze für den Universalismus der Menschenrechtsidee und wirft einen genaueren Blick auf zwei der seinerzeit ausgerufenen Menschenrechte.

Die Woken und die Rechten: Zwei Fäuste für die Gegenaufklärung?

Die Standardperspektive auf die Auseinandersetzung über "Wokeness" und Identitätspolitik war lange Zeit, dass sich linke Verteidiger von Minderheitenrechten und rechte Vertreter der "Mehrheits-" oder "Dominanzgesellschaft" gegenüberstehen. Eine breit besetzte Podiumsdiskussion in Frankfurt (Main) am vergangenen Freitag gab Denkanstöße, dass die Konfliktlinien möglicherweise etwas anders verlaufen.

Der Reichstag in Berlin

"Religiöse Überzeugungen sind für den Gesetzgebungsprozess unerheblich"

Der Zentralrat der Konfessionsfreien hat die "Kommission für reproduktive Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin" bei der gestrigen Anhörung in Berlin dazu aufgefordert, die Bundesregierung ausschließlich weltanschaulich neutral zu beraten. Entsprechend der kürzlich eingereichten Stellungnahme hat der Vorsitzende der einzigen NGO in Deutschland, die sich für konsequent säkulare Politik einsetzt, die vollständige Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs gefordert.