Verspotten von religiösen Überzeugungen bleibt strafbar
Der Nationalrat erteilt der Abschaffung des Blasphemieartikels eine klare Absage. Religiöse Gefühle genießen, anders als etwa politische Überzeugungen, weiterhin besonderen Schutz. Die Schweiz verpasst es, ein Zeichen für die Meinungsfreiheit mit internationaler Ausstrahlung zu setzen.