Gleichberechtigung

Die Wetterfahne

So erfreulich, begrüßenswert und längst überfällig die "Ehe für Alle" ist: Die Art und Weise, wie aus einer Nebenbemerkung in einem Interview mit der Kanzlerin in Deutschland Politik gemacht wird, ist ein Affront gegen die Demokratie. Das sieht auch Kommentator Alan Posener so.

Soll der Taufschein Nachbarskinder entzweien?

Acht Jahre ist es her, dass sich der Bonner Stadtrat mit den Aufnahmekriterien der städtischen Grundschulen beschäftigen musste. Allgemein herrschte großes Unverständnis darüber, dass Kinder nicht gemeinsam mit ihren Kindergartenfreunden und Nachbarskindern in die gleiche Grundschule gehen durften, weil sie die falsche Religion hatten oder ungetauft waren.

Kenias Atheisten beantragen Feiertag

Die atheistische Organisation in Kenia hat beantragt, den 17. Februar als staatlichen Feiertag zu genehmigen. Das beim Innenministerium eingereichte Anliegen steht im Kontext einer Klage vor dem Obersten Gerichtshof um die offizielle Anerkennung der Organisation. Auf Druck religiöser Gruppen war diese im vergangenen Jahr zurückgenommen worden.

"Schöneberger Erklärung für Vielfalt und Respekt" verabschiedet

BERLIN. (hvd) Am vergangenen Donnerstag (21.07.2016), fand auf Initiative des Lesben- und Schwulenverbandes (LSVD) Berlin-Brandenburg im Goldenen Saal des Rathauses Schöneberg ein Runder Tisch von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften zu den Themen Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit statt. Die Veranstaltung stand unter der Schirmherrschaft  von Bezirksbürgermeisterin Angelika Schöttler. Martin Beck, Vorstand des HVD-BB vertrat die HumanistInnen.

Das Rote Rathaus zu Berlin

Werden Konfessionsfreie in Berlin benachteiligt? (2)

BERLIN. (hpd) Das Grundgesetz und die Berliner Landesverfassung ordnen an, dass Religionen und Weltanschauungen und religiöse und weltanschaulich gebundene Menschen gleich zu behandeln sind. Da auch die negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit geschützt ist, sind auch Menschen, die keine Religion oder keine weltanschauliche Überzeugung haben, gleich zu behandeln. Niemand darf benachteiligt werden, weil er anstatt religiös weltanschaulich orientiert ist oder auch weil er keine religiöse oder philosophische Überzeugung hat.