Werden Konfessionsfreie in Berlin benachteiligt? (1)
BERLIN. (hpd) Das Grundgesetz und die Berliner Landesverfassung ordnen an, dass Religionen und Weltanschauungen und religiöse und weltanschaulich gebundene Menschen gleich zu behandeln sind. Da auch die negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit geschützt ist, sind auch Menschen, die keine Religion oder keine weltanschauliche Überzeugung haben, gleich zu behandeln. Niemand darf benachteiligt werden, weil er anstatt religiös weltanschaulich orientiert ist oder auch weil er keine religiöse oder philosophische Überzeugung hat.