Der Autor ist Rechtsanwalt (Schwerpunkt Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht, Verwaltungsrecht) und Mediator. Er ist Vizepräsident des Humanistischen Verbands Berlin-Brandenburg (HVD BB) und Vizepräsident der Berlin-Brandenburger Akademie.
Dr. Thomas Heinrichs
Von Dr. Thomas Heinrichs auf HPD erschienen
Die Deutsche Islamkonferenz zwischen nötiger Integration und parteilicher Religionsförderung
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Am Mittwoch tagte nach drei Jahren wieder die Deutsche Islamkonferenz. Es ging und geht bei der DIK um die Integration der Muslime mit einem mehr oder weniger aktuellen Migrationshintergrund, von den gerade angekommenen Geflüchteten bis zur vierten Generation der Arbeitsmigranten. Auf der anderen Seite nutzt der Staat die DIK aber auch, um Religion zu propagieren und dem durch die absterbenden christlichen Kirchen gegebenen Bedeutungsverlust der Religionen entgegenzuwirken.Alles lesen →
Kommentar
Humanistische "Seelsorge"? Nein Danke.
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Religionsgemeinschaften bieten Seelsorge in verschiedenen gesellschaftlichen Bereichen an. Humanistische Organisationen diskutieren darüber, inwieweit analog zur religiösen Seelsorge in diesen Bereichen auch eine nicht-religiöse, humanistische Lebensberatung angeboten werden sollte – und wie man diese nennen soll. Thomas Heinrichs plädiert dafür, eine solche humanistische Lebensberatung keinesfalls "Seelsorge" zu nennen.Alles lesen →
Kommentar
Der KORSO auf dem Weg zu seiner Verkirchlichung?
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Der KORSO hat sich im September in "Zentralrat der Konfessionsfreien" umbenannt (der hpd berichtete). Hierzu ein Kommentar des Vizepräsidenten des Humanistischen Verbandes Berlin-Brandenburg KdöR, Thomas Heinrichs.Alles lesen →
Überlegungen zu einer differenzierten Religions- und Weltanschauungspolitik
Religionskritik und Religionsfreiheit
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Aus der Perspektive einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft, aus der Perspektive der Emanzipation des Menschen und aus der Perspektive seiner Befreiung aus sozialen Zwängen müssen Religionen kritisiert werden. Aus der Perspektive einer freiheitlich demokratischen Gesellschaft muss aber auch allen Menschen die diskriminierungsfreie Ausübung ihrer Religion und Weltanschauung gewährt werden, wozu auch gehört, dass man konfessionsfrei sein kann, also keine Religion oder Weltanschauung hat.Alles lesen →
Einige Anmerkungen zum nichtöffentlichen Teil der deutschen Islamkonferenz
Der Islam, eine ganz normale Religion?
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Über den öffentlichen Teil der deutschen Islamkonferenz war in der Presse viel zu lesen. Für das Verständnis des Islam in Deutschland aber interessanter war der nichtöffentliche Teil dieser Konferenz, in dem die Vertreter ganz unterschiedlicher muslimischer Organisationen miteinander über die Themen "Integrationsförderung vor Ort", die "Imamausbildung in Deutschland" und "Muslime in Deutschland – deutsche Muslime" diskutierten.Alles lesen →
Der Humanistische Verband Berlin-Brandenburg als Körperschaft des öffentlichen Rechts
K.d.ö.R.: Ein Grund zur Freude oder zum Bedauern?
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Der HVD-BB hat zum 01.01.2018 vom Land Berlin die Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen bekommen. Soll man sich darüber freuen, weil es ihm damit gelungen ist, die gleiche Rechtsstellung wie die Kirchen zu erlangen oder soll man dies bedauern, weil der Verband damit seine staatskirchenrechtliche Unschuld verloren hat und unter Durchbrechung des Grundsatzes der möglichst weitgehenden Trennung von Staat und Kirche, eine staatliche Rechtsform angenommen hat?Alles lesen →
Kommentar zum Beschluss 1 BvR 1555/14 vom 27.11.2017
Bundesverfassungsgericht weigert sich, über Einrichtung von Ethikunterricht zu entscheiden
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Eine Mutter aus Baden-Württemberg hatte darauf geklagt, dass für ihre Kinder ein Ethikunterricht an der Grundschule eingerichtet wird. Bislang gibt es Ethik in Baden-Württemberg erst ab der 7. Klasse. Die Mutter berief sich darauf, dass religiös gebundene Kinder mit dem Religionsunterricht einen moralischen Unterricht erhalten, konfessionsfreien Kindern dagegen kein entsprechender moralischer Unterricht gewährt wird.Alles lesen →
Der Weg zum Gericht ist meistens keine Lösung für politische Probleme
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Rechtsanwalt Dr. Thomas Heinrichs hat für den hpd einen aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kommentiert. Dieses hat den Anspruch auf die Aufnahme eines bekenntnisfremden Schülers in eine katholische Bekenntnisschule in NRW abgelehnt.Alles lesen →
Ein religionsverfassungsrechtlicher Blick auf den Wiederaufbau der Potsdamer Garnisonskirche
Der Staat als Kirchenbauer?
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Am Sonntag den 29.10.2017 hat die evangelische Kirche in Potsdam eine – wohl noch symbolische – Grundsteinlegung für den geplanten Wiederaufbau der Garnisonskirche bzw. zunächst nur des 90 Meter hohen Turmes der Garnisonskirche vorgenommen. Hiergegen gab es erhebliche Proteste.Alles lesen →
Pro und Contra Kopftuch im öffentlichen Dienst
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Die Frage, ob im Staatsdienst – Verwaltung, Polizei, Armee, Gerichte, Schule – von den Angestellten oder Beamten religiöse Symbole getragen werden dürfen, ist eine politische Frage. Die Frage ist durch das muslimische Kopftuch, das in bestimmten Glaubensausprägungen des Islam für Frauen aus religiösen Gründen verpflichtend ist, brisant geworden. Zurecht gibt es hierzu inzwischen in den meisten Bundesländern gesetzliche Regelungen.Alles lesen →
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