Katholische Kirche

Kirchliches Missbrauchsopfer wendet sich an Menschenrechtsgerichtshof

Der heute 71-jährige Klaus O. besuchte in den 1960er Jahren die Klosterhauptschule des Benediktinerstiftes Michaelbeuern. Er wurde dort von mehreren Autoritätspersonen sexuell missbraucht: Dem Rektor, dem Erzieher und seinem Lehrer. Zusätzlich erlitt er dort auch physische Gewalt. Er leidet seitdem an einer posttraumatischen Belastungsstörung, einer Persönlichkeitsstörung nach Extrembelastung sowie einer Angststörung. Infolgedessen war er langjährig arbeitslos und hatte einen entsprechenden Verdienstentgang. Dieser wurde anhand von Parallelbiografien zweier gleichaltriger Schulkollegen errechnet und liegt bei 450.000 Euro.

Edmund Dillinger

Staatsanwaltschaft räumt voreilige Vernichtung von Beweismitteln ein

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte vergangenen Freitag die Vernichtung von Beweismaterial im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger. Generalstaatsanwalt Manfred Kost sprach eine Entschuldigung aus und bekannte, die Verbrennung der Beweismittel sei verfrüht und "nicht die richtige Maßnahme" gewesen. Die Geschehnisse seien ein schwerer Rückschlag für die Aufarbeitung, so der unabhängige Sonderermittler Jürgen Brauer.

830.000 Euro Schmerzensgeld für Missbrauchsopfer gefordert

830.000 Euro – so viel Schmerzensgeld fordert ein Missbrauchsopfer vom Erzbistum Köln. Die Klägerin, Melanie F., ist heute 56 Jahre alt und erfuhr als Kind und Jugendliche von ihrem Pflegevater, dem früheren Priester und verurteilten Serientäter Hans Ue., jahrelang schwere sexuelle Gewalt. Die Vorgesetzten des Täters, bis hinauf zum Erzbischof, hätten ihre Kontrollpflicht vernachlässigt und damit die Taten erst ermöglicht. Beobachter erwarten von der Klage eine Signalwirkung für andere Betroffene – für die Bistümer kann es nach Jahrzehnten der Vertuschung noch richtig teuer werden.

Frankreich: QR-Code gegen Missbrauch durch Priester

Wer eine kirchliche Veranstaltung wie zum Beispiel eine Messe oder Wallfahrt organisiert, soll in Zukunft das Celebret beteiligter Priester mittels QR-Code prüfen können. Der Code verrät, ob der jeweilige Priester sein Amt vollumfänglich ausführen darf, Beschränkungen unterliegt oder die eigentlichen Aufgaben nicht mehr übernehmen darf.

"Zappel-Woelki" vor dem Kölner Dom

Protestaktion gegen die Vertuschung des Missbrauchsskandals vor dem Kölner Dom

Vor zwei Jahren sorgte der "Hängemattenbischof" ("11 Jahre schonungslose Aufarbeitung der Missbrauchsfälle") vor dem Kölner Dom für internationale Schlagzeilen. Nun kehrt die Aktionsgruppe "11. Gebot" auf die Domplatte zurück: Mit dem "Zappel-Woelki" protestiert sie abermals gegen die Vertuschung des Missbrauchsskandals und für eine angemessene Entschädigung der Betroffenen.

Die Kirche hört die Signale nicht

Nur wenige Tage nach dem Urteil des Landgerichts Köln wird am Landgericht Traunstein deutlich, dass die Signalwirkung, die von der Verurteilung des Erzbistums Köln zu Schadensersatz in Höhe von 300.000 Euro zugunsten des Opfers schweren sexuellen Missbrauchs ausgeht, bei der Kirche offenbar (noch) nicht angekommen ist.

Aktenordner

Klägeranwalt kritisiert Kanzlei-Gutachten

Im Missbrauchsverfahren vor dem Landgericht Traunstein kritisiert der Klägeranwalt Andreas Schulz die Kanzlei WSW. Deren Gutachten habe den verstorbenen Papst Benedikt XVI. geschützt – weil ein zentraler Beleg für dessen Mitverantwortung am weiteren Einsatz des Priesters, der dann wieder zum Täter wurde, nicht ausgewertet worden sei.

Erzbistum und Papst-Erben müssen zur Zahlung von Schmerzensgeld verurteilt werden!

Heute wird zum ersten Mal die Klage des Missbrauchsopfers Andreas P. vor dem Landgericht Traunstein verhandelt. Sein Anwalt fordert 350.000 Euro Schmerzensgeld für seinen Mandanten. 300.000 Euro soll das Erzbistum München und Freising zahlen, 50.000 Euro die Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. Der Bund für Geistesfreiheit München unterstützt die Klage und hat am 9. März 2023 2.000 Euro in den Prozesskostenhilfefonds für die anwaltliche Vertretung von P. eingezahlt.