Die Kirche haftet
Die Kirche haftet für die Missbrauchstaten ihrer Kleriker, die ihr Amt zur Tatbegehung nutzen, und zwar unabhängig von einem Verschulden der Leitungsverantwortlichen. Das folgt aus den Grundsätzen der Amtshaftung, wie sie von Gerecke/Roßmüller letztes Jahr in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) ausführlich dargestellt wurden. Diese in der Rechtspraxis herrschende Auffassung wurde nunmehr vom Landgericht Köln in seinem Urteil vom 13. Juni bestätigt.