Kirchliches Arbeitsrecht

Demo am Prozesstag in Lippstadt

Fällt Paragraf 218 StGB doch noch?

Nach dem Ende der Ampelregierung und dem im Parlament knapp gescheiterten Versuch zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs herrschte große Ernüchterung in den Reihen der "Pro Choice"-Aktivist*innen. Dann aber tauchte der Fall "Joachim Volz" auf, der neuen Schwung in die bereits abgeschriebene Debatte brachte. Plötzlich erscheint wieder vieles möglich.

Joachim Volz, von Journalisten umringt

Abtreibungen in Lippstädter Klinik verboten

Ein Protestzug von etwa 2.000 Menschen zog am Freitagvormittag durch die Lippstädter Innenstadt bis vor das Gerichtsgebäude. Doch die Solidaritätsbekundungen für den Gynäkologen Prof. Joachim Volz konnten das in Lippstadt tagende Arbeitsgericht Hamm nicht umstimmen. Der Chefarzt der Lippstädter Klinik verlor den Rechtsstreit gegen seinen katholischen Arbeitgeber, der ihm Abtreibungen verbietet. Doch Volz will mit Unterstützung des Instituts für Weltanschauungsrecht weiter kämpfen.

Klinikum Lippstadt

Die katholische Kirche will durch Verbote für ÄrztInnen Kontrolle über ungewollt Schwangere ausüben

In Lippstadt geht heute ein Arzt vor Gericht, weil er nicht hinnehmen will, was sein neuer Arbeitsgeber verlangt: Schwangerschaftsabbrüche abzulehnen, sogar wenn sie medizinisch notwendig sind. Der Arbeitgeber: die katholische Kirche, nach einer Fusion neuer Träger der Klinik. Katholische Krankenhäuser lehnen Schwangerschaftsabbrüche ab oder führen sie nur in absoluten Ausnahmefällen durch.

"Schluss mit religiösen Vorschriften in öffentlichen Krankenhäusern!"

"Kirche und Medizin vertragen sich nicht", meint der Chefarzt der Frauenklinik in Lippstadt Prof. Joachim Volz. Parallel zu seiner Klage gegen den christlichen Krankenhausträger, der ihm untersagt hatte, medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, hat er eine Petition veröffentlicht, die dafür plädiert, dass in der Medizin die Patientinnen das "letzte Wort haben" sollten, "nicht eine Kirche, die sich über die Betroffenen hinwegsetzt."

Der Gynäkologe Prof. Dr. Joachim Volz

"Im Konfliktfall entscheide ich mich für die Gesundheit der Frauen – und gegen die Dogmen der Kirche"

Das "christliche Krankenhaus" Lippstadt untersagt dem Leiter der dortigen Frauenklinik, Prof. Dr. Joachim Volz, medizinisch notwendige Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, doch der Arzt leistet Widerstand, um Frauen in Notlagen weiterhin helfen zu können. Sein Rechtsfall könnte viele "Selbstverständlichkeiten" in Frage stellen – nicht nur das kirchliche Arbeitsrecht, sondern auch die Rolle konfessioneller Träger in der Wohlfahrtspflege sowie die gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch und zur Fortpflanzungsmedizin.

Soest

Lippstadt ist kein Einzelfall

Im Windschatten der Krankenhausreform scheint in der katholischen Kirche die Fusion "ihrer" Krankenhäuser mit anderen Krankenhäusern System zu haben, um gegen den fortschreitenden Verlust an gesellschaftlicher Relevanz weiterhin die Hand am langen Hebel zu halten. Als vermeintlich stärkerer Übernahme-Partner drückt die katholische Kirche dabei ihre "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" durch und etabliert so ihre religiöse Geschäftspraxis und Moralvorstellung in der Gesellschaft, die sie über die Kanzel immer weniger erreicht.

Klinikum Lippstadt

Keine Abtreibung – weil es die "katholischen Partner" so wollen

Eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts ist unter der Ampelkoalition bekanntlich gescheitert. Doch nicht einmal die deshalb weiterhin geltenden strengen Regeln sind manchen in der Praxis strikt genug. Das zeigt ein Fall aus dem nordrhein-westfälischen Lippstadt. Dort fusionierten zwei Krankenhäuser – eine in evangelischer, die andere in katholischere Trägerschaft. Die "katholischen Partner" setzten dabei durch, das die bisher schon nur in seltenen Fällen vorgenommenen Abbrüche weiter reduziert werden. Ein Arzt wehrt sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine entsprechende Dienstanweisung des Klinikums.

Kirchenrecht darf ärztliche Berufsfreiheit und Frauengesundheit nicht gefährden

Mit Unverständnis und Empörung bewertet der Verein Pro Choice das Verbot des Christlichen Klinikums Lippstadt gegen seinen Chefarzt, Prof. Dr. med. Joachim Volz, Schwangerschaftsabbrüche im Klinikum sowie auch außerhalb des Klinikums durchzuführen. Dass das Arbeitsgericht Hamm dies bei einem Gütetermin vergangene Woche auch noch bestätigt hat, empfindet der Verein als "sehr befremdend".