Kirchliches Arbeitsrecht

Du sollst nicht streiken gegen Gott

Kirchliche Arbeitgeber beschäftigen bei den Kirchen selbst und bei deren Wohlfahrtsverbänden wie Caritas und Diakonie bundesweit mehr als 1,5 Millionen Menschen. Wenn es darum geht, Forderungen ihrer Belegschaften nach arbeitsrechtlicher Gleichbehandlung abzuwehren, kennen sie kein Pardon. Das zeigt ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Erfurt. Die Kirchen- und Arbeitgeberseite besteht auf dem, was sie "Dritter Weg" nennt. Ein Weg, den jedoch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Diskriminierung ansehen – im Vergleich mit Angestellten bei weltlichen Unternehmen.

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Kirchliches Arbeitsrecht grundlegend reformieren

Mit einer gemeinsamen Stellungnahme von "gewerkschaftsgrün" und den Bundesarbeitsgemeinschaften Arbeit, Soziales, Gesundheit und Säkulare Grüne wird an die Bundestagsfraktion von Bündnis 90 / Die Grünen apelliert, sich jetzt innerhalb der Regierungskoalition für eine konsequente Reform des diskrimierenden besonderen Kirchlichen Arbeitsrechts einzusetzen.

Buxtedhude, Altstadt

Das christliche Menschenbild von Buxthud

Ob in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Schulen oder in der Kita: für fast 1,5 Millionen Beschäftigte in kirchlicher Trägerschaft gelten Streikverbot und Sonderregelungen. Wann endlich wird das kirchliche Arbeitsrecht dem staatlichen Arbeitsrecht angeglichen? Zum Beispiel in Buxthud.

Kirchliches Arbeitsrecht abschaffen!

Etwas mehr als eineinhalb Jahre ist die rot-grün-gelbe Koalition im Amt. Wenig war bisher zum Reformprojekt "Kirchliches Arbeitsrecht" zu hören. Nun scheint es nach Informationen aus Bundestagskreisen endlich voranzugehen. Unterdessen hat ver.di im Mai eine Petition an Bundesarbeitsminister Heil und die Bundestagsabgeordneten gestartet, um eindringlich für die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts zu werben.

Mario Gembus

Die außerordentlich gute Streikbeteiligung ist ein Durchbruch

In der diesjährigen Tarifauseinandersetzung im Öffentlichen Dienst hatte die Gewerkschaft ver.di im Februar und März zu Warnstreiks aufgerufen. Im März kam es dabei auch zu Warnstreiks in Betrieben in kirchlicher Trägerschaft, die von ver.di organisiert worden waren. Diese kollektiven Arbeitsniederlegungen fanden statt, obwohl von kirchlichen Arbeitgebern weiterhin entschieden die Position vertreten wird, die Mitarbeitenden in diesen Betrieben hätten gar kein Streikrecht. Der hpd sprach über die Streiks und die Reform des kirchlichen Arbeitsrechts mit Mario Gembus, Gewerkschaftssekretär in der ver.di Bundesverwaltung in Berlin, zuständig für Kirchen, Diakonie und Caritas.