Kirchliches Arbeitsrecht

Kommt es zur Reform des kirchlichen Arbeitsrechts?

Auf die Agenda der Koalitionsverhandlungen zwischen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP gehören auch Reformen zur Sonderrolle der Kirchen, schreibt der Sozialethiker Hartmut Kreß in der neuesten Ausgabe der Online-Zeitschrift "Weltanschauungsrecht aktuell". Es handele sich dabei um ein Problem von großer gesellschaftlicher Tragweite, das lösbar wäre, ohne Kosten beim Staat zu verursachen.

Papst Franziskus

Papst fordert Grundeinkommen und Arbeitszeitverkürzung

In einer Videobotschaft sprach sich das katholische Oberhaupt vergangenen Samstag für fundamentale Veränderungen unseres Wirtschaftssystems aus. Er forderte außerdem mehr Steuergerechtigkeit, Schuldenschnitte für ärmere Staaten und mehr Gemeinwohlorientierung. Noble Worte, doch Franziskus scheint vergessen zu haben, dass sein eigener Verein hierzulande erst kürzlich einen Tarifvertrag für Pflegekräfte platzen ließ.

An den Altar gekettet

Angehende Sozialarbeiter*innen sind wenig religiös und betrachten die Kirchen oft kritisch. Trotzdem gehören viele von ihnen einer christlichen Konfession an – wohl aus Angst, keine Stelle zu finden. Eine neue Studie zeigt die Auswirkungen der diskriminierenden Einstellungspolitik kirchlicher Einrichtungen.

Das Sitzungssaalgebäude des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe

ifw reicht Gutachten beim Bundesverfassungsgericht ein

Durch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sollte konfessionsfreien Ärztinnen und Kindergärtnerinnen, Krankenpflegerinnen und Bürokräften, Reinigungspersonal und Hausmeisterinnen et cetera ein neuer Zugang zu dem von kirchlichen Organisationen dominierten sozialen Arbeitsmarkt eröffnet werden. Dagegen wandte sich die Diakonie mit einer Verfassungsbeschwerde.

Auf dem Kirchentag war kein Platz für Kritik am "Dritten Weg"

Beim Kirchentag war die Situation der kirchlichen Beschäftigten kein Thema

Der 37. Evangelische Kirchentag in Dortmund ist am 23.06.2019 nach gutem Wetter und viel Trallala zu Ende gegangen. Dieses Großereignis hätte einen guten Anlass geben können, auf die schlechten Arbeitsbedingungen, die eingeschränkten Mitbestimmungsmöglichkeiten und die Bekämpfung der Gewerkschaftsarbeit bei den Kirchen allgemein und bei der Evangelischen Kirche/Diakonisches Werk im Besonderen hinzuweisen.

Diskriminierungsverbot gilt auch für Kirchen!

Die Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union begrüßt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zugunsten eines Chefarztes, der von seinem kirchlichen Arbeitgeber gekündigt worden war. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass die verletzte Loyalitätspflicht nur für die katholischen MitarbeiterInnen des Krankenhauses gelte, für alle anderen jedoch nicht.