"Stets wirkten sich die Mängel zugunsten der Bischöfe aus"
Im März stellte das Erzbistum Köln ein juristisches Gutachten zum Umgang mit den Missbrauchsfällen in der eigenen Diözese vor, nachdem im Herbst vergangenen Jahres ein erstes Gutachten aufgrund angeblicher Mängel zurückgehalten worden war. Doch auch das neue Gutachten weist nach Meinung von Strafrechtlern erhebliche Mängel und sogar Merkmale eines Gefälligkeitsgutachtens auf. Im hpd-Interview äußert sich Strafrechtsprofessor Jörg Scheinfeld detailliert zu den Gründen für seine Kritik, die er vergangene Woche öffentlich gemacht hatte.