"… wohl keine weiteren Anträge zu einem Verbot verfassungsfeindlicher Parteien"
Am Dienstag, den 17. Januar 2017 verkündete der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht sein Urteil im NPD-Verbotsverfahren: Darin wurde der Antrag des Bundesrates auf ein Verbot der rechtsextremistischen Partei abgelehnt. Über die Gründe dafür und die möglichen Folgen sprach der Humanistische Pressedienst mit dem Extremismusforscher und Politikwissenschaftler Armin Pfahl-Traughber, der als Professor an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung in Brühl lehrt und dort das "Jahrbuch für Extremismus- und Terrorismusforschung" herausgibt.