Verfassung

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Das Böckenförde-Dilemma

Seit 50 Jahren wird das sogenannte "Böckenförde-Diktum" als rechtsphilosophisches Totschlagargument gegen Nichtreligiöse angeführt. Gerhard Czermak, ehemaliger Verwaltungsrichter und Experte für Religions- und Weltanschauungsrecht, unterzieht das Diktum einer Prüfung.

Keine Sichtung der Staatsleistungen

Nach dem Finanzausschuss hat nun wenig überraschend auch der Deutsche Bundestag die Einsetzung einer Kommission zur Überprüfung der Staatsleistungen abgelehnt. Die Linksfraktion im Bundestag hatte gefordert, dass eine Expertenkommission beim Finanzministerium "den Umfang der enteigneten Kircheneigentümer und der bisher geleisteten Entschädigungszahlungen evaluiert und prüft". Allein in diesem Jahr belaufen sich die bedingungslosen Subventionszahlungen an die Kirchen auf fast 524 Millionen Euro. Jeder Bürger unterstützt die Kirchen damit in diesem Jahr mit 6,38 Euro, ganz egal, ob er (oder sie) will oder nicht.

Missachtet der Bundestag ein fast 100-jähriges Verfassungsgebot auch in dieser Wahlperiode?

Am 9. März 2017 steht die Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen auf der Tagesordnung  des Deutschen Bundestages. Er entscheidet über einen vor zwei Jahren eingebrachten Antrag der Fraktion DIE LINKE (BT-Drs. 18/4842 vom 6. Mai 2015), beim Bundesfinanzministerium eine Kommission zur Evaluierung dieser Staatsleistungen einzurichten. Bisher ist nicht bekannt, welche Beschlussempfehlungen die Ausschüsse für Finanzen sowie Innen und Recht aussprechen werden; sie treffen ihre Entscheidungen erst am Vortag der Plenarsitzung.