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Informationsfreiheit statt Ordnungsstrafe wegen § 219a StGB

Am 27. Juni 2018 setzten zehn Aktivist*innen des Bündnisses für sexuelle Selbstbestimmung ein Zeichen für die Streichung des Paragrafen 219a StGB: Während der Anhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags zu § 219a StGB standen sie mit bedruckten T-Shirts auf und wurden von Stephan Brandner (AfD-Abgeordneter und Ausschussvorsitzender) des Saales verwiesen.