Mit einer Mehrheit von 49 gegen 21 Senatoren stimmte das Parlament in den Niederlanden für die Streichung des Verbots der Gotteslästerung im Strafgesetzbuch.
Der Strafrechtsparagraf 147 wurde 1932 eingeführt und nun ersatzlos gestrichen.
Mit einer Mehrheit von 49 gegen 21 Senatoren stimmte das Parlament in den Niederlanden für die Streichung des Verbots der Gotteslästerung im Strafgesetzbuch.
Der Strafrechtsparagraf 147 wurde 1932 eingeführt und nun ersatzlos gestrichen.