Das Kultusamt in Wien teilte mit, dass die "Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters" nicht als Kirche vom Staat anerkannt werde. Denn der Name einer Kirche müsse auch in Verbindung zur religiösen Lehre stehen. "Bei der 'Kirche des fliegenden Spaghettimonsters' sei das schon allein deshalb nicht der Fall, da eine Kirche immer eine christliche Glaubensgemeinschaft bezeichne."
Wenn das so ist, dann sollte sich die Gemeinde des FSM in "Glaubensgemeinschaft des Fliegenden Spaghettimonsters" umbenennen und das Kultusamt muss als Bekenntnisgemeinschaft anerkannt werden.





