OLG zwingt Konfessionslose in Reliunterricht
KÖLN. (hpd/MIZ) Seit dem Schuljahresbeginn 2012/13 in Nordrhein-Westfalen streiten sich konfessionslose und gemeinsam sorgeberechtigte Eltern gerichtlich um die Teilnahme ihrer Zwillinge am schulischen Religionsunterricht und Schulgottesdiensten.[1] Nun hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass die konfessionslosen Kinder den Religionsunterricht besuchen sollen.