In Louisiana kommt ein Priester nach Kindesmissbrauch ohne Schadenersatz davon – weil die Taten lange genug zurückliegen. Der Oberste Gerichtshof des US-Bundesstaates kippte im März die verlängerte Frist für Zivilklagen von Opfern sexueller Gewalt. Das erst 2021 eingeführte Gesetz (Louisiana Child Victims Act) ermöglichte den Opfern vorübergehend, die Täter juristisch zu belangen, ohne an eine Verjährungsfrist gebunden zu sein. Die Entscheidung fiel denkbar knapp aus: Vier der sieben Richterinnen und Richter votierten für die Streichung.
Der seit Monaten andauernde Streit um die Besetzung eines hohen Richteramtes in Nordrhein-Westfalen erreicht nun auch das Bundesverfassungsgericht. Es geht nicht nur um den Streit zwischen mehreren Kandidaten um die Stelle. Es geht auch um das Thema einer weltanschaulich neutralen Justiz. Darauf machen die FDP-Opposition im Düsseldorfer Landtag und ein pensionierter Amtsrichter aufmerksam.
Vergangene Woche nahm das Bundesinnenministerium die umstrittene Studie zur Muslimenfeindlichkeit von seiner Internetseite und vernichtete 200 Druckexemplare. Vorausgegangen war ein Antrag auf einstweilige Verfügung des Publizisten Henryk M. Broder, dem das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin stattgegeben hat. Auch die Islamismuskritikerin Sigrid Herrmann erhob rechtlichen Einspruch gegen die Verunglimpfung ihrer Privatperson in der Publikation. Nun soll die Studie durch die "Deutsche Islamkonferenz" erneut veröffentlicht werden. Der hpd sprach mit Herrmann über den tendenziösen Bericht, den Stand der Meinungsfreiheit in Sachen Politischer Islam, ihr laufendes Klageverfahren und die Zukunft der Erhebung.
2003 gründete der selbst ernannte Pastor Paul Nthenge Mackenzie in Kenia seine Good News International Ministries Kirche. Aus der Mini-Kirche entwickelte sich eine größere Gemeinde mit eigenem Landbesitz. Im April 2023, nach dem Hilferuf des Angehörigen zweier Kirchen-Anhängerinnen, untersuchten die Behörden das Land und fanden zahlreiche Gräber. Sektenführer Mackenzie leugnete jede Schuld. Nun steht er wegen zahlreichen Anschuldigungen vor Gericht, unter anderem Mord, Kindesmisshandlung und Terrorismus.
Mit hauchdünner Mehrheit hat der Oberste Gerichtshof Israels den ersten Teil der Justizreform des Kabinetts Netanjahu abgewiesen. Mit acht zu sieben entschied das Gericht, die Verfassungsänderung würde "der Kerneigenschaft Israels als demokratischem Staat ernsthaften und nie dagewesen Schaden zufügen".
Seit Wochen steht der nordrhein-westfälische Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) in der Kritik. Ihm wird vorgeworfen, sich zugunsten einer Kandidatin in das Bewerbungsverfahren für die Neubesetzung der Präsidentenstelle des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen eingemischt zu haben. Die FDP in NRW stellt nun die Frage, ob er in dieser Sache auch das verfassungsrechtlich geschützte Neutralitätsgebot verletzt habe. Die Kandidatin hatte jahrelang als Kirchenlobbyistin gearbeitet.
Morgen verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Herausgabe des Mittels Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung. Begleitet wird die Gerichtsverhandlung von einer Kundgebung des Arbeitskreises Selbstbestimmtes Sterben Oldenburg.
Welchen Wert haben Verfassungsgerichtsurteile, wenn sie selbst von der Justiz ignoriert werden? Diese Fundamentalfrage an den demokratischen Rechtsstaat markierte das nachdenkliche Ende einer Veranstaltung des "AK der säkularen Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Düsseldorf" zum weltanschaulich neutralen Staat und seiner Justiz.
Der Supreme Court of Israel, des Landes höchster Gerichtshof, steht vor einem existentiellen Dilemma. Nachdem die rechtsreligiöse Regierungskoalition den ersten Teil ihrer immens umstrittenen Justizreform verabschiedet hat, wird das Gericht in den kommenden Monaten eine Klage gegen just das Gesetz eruieren, das seine eigene Macht empfindlich beschneidet. Die Regierung sei dabei, Israels Demokratie "von innen heraus zu vernichten", warnt der ehemalige Premierminister Ehud Barak.
Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken bestätigte vergangenen Freitag die Vernichtung von Beweismaterial im Fall des verstorbenen Priesters Edmund Dillinger. Generalstaatsanwalt Manfred Kost sprach eine Entschuldigung aus und bekannte, die Verbrennung der Beweismittel sei verfrüht und "nicht die richtige Maßnahme" gewesen. Die Geschehnisse seien ein schwerer Rückschlag für die Aufarbeitung, so der unabhängige Sonderermittler Jürgen Brauer.
Morgen wird der Bayerische Verfassungsgerichtshof über die Klage des Bundes für Geistesfreiheit gegen das Polizeiaufgabengesetz (PAG) entscheiden. Mit dem PAG steht die Tür zum autoritären Polizei- und Überwachungsstaat weit offen. Zahlreiche Grundrechtseinschränkungen und Überwachungsmaßnahmen sind verfassungswidrig und können bei "drohender Gefahr" noch immer unbefristet verlängert werden.
Im Zivilprozess eines Missbrauchsopfers vor dem Landgericht Traunstein hat der Klägeranwalt nun erstmals die Höhe des Schmerzensgeldes beziffert: Nach Unterlagen, die CORRECTIV, BR und der Zeit vorliegen, fordert er 300.000 Euro vom Erzbistum München und Freising und 50.000 Euro von den Erben des verstorbenen Papst Benedikt XVI.
Der Specialized Criminal Court (SCC) in Riad, der über Terrorismusanklagen urteilt, hat zehn ehemalige Richter des Hochverrats bezichtigt. Den Angeklagten, die im April vergangenen Jahres verhaftet worden und seitdem in Isolationshaft waren, wird vorgeworfen, zu milde Urteile gegen vermeintliche Staatsfeinde gefällt zu haben, berichtet die NGO Democracy for the Arab World Now (DAWN).
Der evangelikale Pastor Olaf Latzel muss erneut vor Gericht. Das Oberlandesgericht Bremen entschied im Revisionsverfahren, den vergangenes Jahr erlassenen Freispruch aufzuheben. Latzel war 2020 wegen Volksverhetzung verurteilt worden und hatte Berufung eingelegt.
Im Oktober 2022 konnten sich die beiden Richter des indischen obersten Gerichtshofes nicht einigen, ob das im Bundesstaat Karnataka ausgesprochene Verbot von religiösen Symbolen wie safranfarbenen Schals oder Hijabs in Bildungseinrichtungen Bestand haben oder gekippt werden soll. Das Verbot hatte für Kontroversen und Proteste gesorgt, zudem ging man von einer Beispielwirkung aus. Nun wird überlegt, drei Richter*innen die Entscheidung fällen zu lassen.