Gerichtsurteil

gbs-Hochschulgruppe gewinnt Klage gegen AStA der Uni Mainz

Am 22. September gab das Verwaltungsgericht Mainz einer Klage der dortigen gbs-Hochschulgruppe (HSG) in allen Punkten statt, die sich gegen die jahrelange Benachteiligung der HSG durch den Allgemeinen Studierendenausschuss (AStA) an der Universität Mainz richtete. Damit ist gewährleistet, dass sich die humanistische Hochschulgruppe nun wieder gleichberechtigt mit anderen studentischen Gruppen am universitären Leben beteiligen kann.

Demo für die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen in Mexico City

Oberstes Gericht Mexikos: Totale Abtreibungsverbote sind verfassungswidrig

Bisher gab es in Mexikos Bundesstaaten unterschiedliche Gesetzgebungen zur Abtreibung. Verbot mit wenigen Ausnahmen in den einen Bundesstaaten, regulierte, aber entkriminalisierte Abtreibung in immer mehr anderen. Das oberste Gericht entschied nun, dass totale Abtreibungsverbote verfassungsfeindlich sind. Die Entscheidung wird von Menschenrechtsorganisationen begrüßt, während die Kirche sie kritisch sieht.

Kölner Gericht erlässt Strafbefehl gegen Theologen

Mit einem "Krebsgeschwür" und "Krebsmetastasen" vergleicht der polnische Theologe Dariusz Oko homosexuelle Gruppen in der katholischen Kirche, nachzulesen in der Zeitschrift "Theologisches". Das Kölner Amtsgericht hat deshalb einen Strafbefehl gegen Oko wegen Volksverhetzung erlassen.

Proteste zum weltweiten Aktionstag für den legalen Schwangerschaftsabbruch 2019

Ecuador: Verfassungsgericht fordert Ausnahmen für Abtreibungsverbot

Das oberste Gericht des südamerikanischen Staates Ecuador hat vergangenen Mittwoch Teile der Abtreibungsgesetzgebung für verfassungswidrig erklärt. Dass durch eine Vergewaltigung gezeugte Kinder nicht abgetrieben werden dürfen, sei nicht mit den Grundrechten der Ecuadorianer:innen vereinbar. Der frisch gewählte, konservative Präsident Guillermo Lasso hat bereits angekündigt, das Urteil zu respektieren. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob Lasso über dieses Lippenbekenntnis hinausgeht, ist er doch Mitglied der streng katholischen Vereinigung Opus Dei.

Freiverantwortlichkeit nur mit Beratung?

Wie immer die Zukunft der Suizidhilfe aussehen wird, es bleibt bei der Grundvoraussetzung der Freiverantwortlichkeit. Freiverantwortlichkeit liegt vor, wenn der Suizidwillige die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für seinen Selbsttötungsentschluss besitzt, seine Entscheidung frei von Willensmängeln ist, sein Entschluss wohlerwogen und von einer inneren Festigkeit getragen ist. Dabei ist die Urteils- und Entscheidungsfähigkeit, wie im gesamten Rechtsverkehr, bis zum Beweis des Gegenteils zu unterstellen.