Haftstrafen für den "digitalen Lynchmob" im Fall Mila

Nachdem die Schülerin Mila vor über einem Jahr auf Instagram den Islam verbal angriff, musste sie aufgrund von Hassbotschaften und ernsten Drohungen untertauchen. 11 der damaligen Mittäter wurden nun zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt, in einem Fall sogar wegen Aufruf zum Mord.

Es war nicht einfach nur irgendein Fall von Onlinebedrohungen und Hassausbrüchen gegen eine junge Frau, der nun in Frankreich gerichtlich ein Ende gefunden hat. Der Fall "Mila" erregte auch weit über die Grenzen Frankreichs enorme Aufmerksamkeit. Selbst Staatschef Emmanuel Macron schaltete sich damals in die Debatte ein und verteidigte Milas Recht auf Blasphemie.

Die damals 16-jährige Gymnasiastin hatte auf Instagram vehement ihre Meinung zu Religion und dem Islam kundgetan, weil sie und ihre Gesprächspartnerin von einem Muslim als "Scheiß Lesben" bezeichnet worden waren. "Ich hasse Religion, der Koran ist voller Hass… Eure Religion ist Scheiße", konterte Mila daraufhin und konnte nicht ahnen, dass sie im Anschluss von einem regelrechten Mob mit Hass und sogar Todesdrohungen überflutet werden würde.

Nach einem guten Monat der Verhandlungen ist nun klar: 11 der 13 Tatverdächtigen sind chuldig gesprochen worden und müssen nun Gefängnisstrafen zwischen vier und sechs Monaten auf Bewährung antreten. Ein Täter konnte einer Strafe aufgrund von Verfahrensfehlern entgehen, nur ein weiterer wurde reigesprochen. Außerdem müssen die 18-bis 30 jährigen Täter dem Opfer jeweils 1500 Euro Entschädigung zahlen, sowie für je 1000 Euro Gerichtskosten aufkommen. Das Pariser Strafgericht folgte damit weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft.

Milas Anwalt Richard Malka, der auch bereits zuvor in die gerichtliche Aufarbeitung des Charlie-Hebdo-Attentats involviert war, warf den zehn angeklagten Männern und drei Frauen "digitalen Lynchmord" vor. "Soziale Netzwerke sind wie die offene Straße", bemerkte auch der Vorsitzende Richter Michaël Humbert bei der Verkündung des Urteils in Richtung der Angeklagten: "Wenn Sie jemanden auf der Straße treffen, würden Sie ihn auch nicht beleidigen, bedrohen oder sich über ihn lustig machen", begründete er das Urteil. Damit machte das Gericht auch klar, dass Blasphemie eindeutig zu den Rechten der französischen Republik gehört und keinesfalls durch einen aufgebrachten Onlinemob eingeschränkt werden darf.

Mila erhielt damals kurz nach ihren Äußerungen Polizeischutz und musste aufgrund der ernstzunehmenden Drohungen um ihr Leben fürchten und untertauchen. Der Fall schlug Anfang 2020 dadurch auch hohe Wellen in der Politik und löste eine große Debatte über Meinungsfreiheit und Blasphemie aus. Das jetzige Urteil zeigt, dass man mit dem Aufruf zum Mord, wegen dem einer der Täter angeklagt ist, auch online nicht ungestraft davonkommen kann. Das Gericht stellte sich damit klar hinter Mila und dadurch auch hinter das Recht auf Blasphemie. Die gesellschaftliche Debatte rund um die Thematik ist jedoch mit dem Abschluss des Falles sicherlich nicht vorüber. Die heute 18-jährige Mila allerdings zeigte sich nach der Urteilsverkündung erleichtert: "Wir haben gewonnen und wir werden weiter gewinnen".

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