Homophobe Volksverhetzung:

Kölner Gericht erlässt Strafbefehl gegen Theologen

Mit einem "Krebsgeschwür" und "Krebsmetastasen" vergleicht der polnische Theologe Dariusz Oko homosexuelle Gruppen in der katholischen Kirche, nachzulesen in der Zeitschrift Theologisches. Das Kölner Amtsgericht hat deshalb einen Strafbefehl gegen Oko wegen Volksverhetzung erlassen.

Dariusz Oko leitet den Lehrstuhl für "Philosophie der Erkenntnis" an der Päpstlichen Universität Johannes Paul II. in Krakau und gilt als Hardliner innerhalb der katholischen Kirche. In Polen ist er bekannt, da er seine rigorose Ablehnung von LGTBI und Gendertheorie medienwirksam in Szene setzt. Das tut er auch im jetzt veröffentlichten Aufsatz. "Über die Notwendigkeit, homosexuelle Cliquen in der Kirche zu begrenzen" lautet die Überschrift, unter der sich Oko über angebliche Homosexuellen-Seilschaften in der katholischen Kirche ereifert. Diese vergleicht er in seinem 56-Seiten-Rant mit einer "Kolonie von Parasiten", einem "Krebsgeschwür" und "Krebsmetastasen".

Damit habe er durch Beschimpfung und böswillige Verächtlichmachung "Teile der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt sowie die Menschenwürde anderer (…) angegriffen", heißt es in dem Strafbefehl, der auszugsweise auf einer Unterstützer-Seite für Oko veröffentlicht ist. Medienberichten zufolge soll auch der Chefredakteur des Blattes, Johannes Stöhr, einen Strafbefehl erhalten haben. Zugrunde liegt offenbar eine Anzeige des liberalen Priesters und Kirchenrechtlers Wolfgang F. Rothe. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; legt ein Beschuldigter Einspruch ein, kommt es voraussichtlich zur Hauptverhandlung. Im Fall einer Verurteilung drohen eine Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Der Herausgeber von Theologisches, Manfred Hauke, will in Okos Text lediglich "kräftige Ausdrücke" erkennen. "Wer die sizilianische Mafia kritisiere, wende sich damit schließlich auch nicht gegen die Sizilianer im Allgemeinen", paraphrasiert ihn katholisch.de. In der Frühjahrsausgabe seines Blattes hat Hauke einen zweiten Teil des Textes veröffentlicht, der in die gleiche Kerbe schlägt wie der erste.

Auch in Okos Heimatland trommeln Unterstützer für die Beton-Dogmatiker. Die erzkonservative polnische Vereinigung Ordo Iuris hat flugs eine Petition an Bundeskanzlerin Angela Merkel gestartet. Der (auf der Website der Organisation teilweise veröffentlichte) Strafbefehl sei grundgesetzwidrig, ein Verstoß gegen die Menschenrechte und eine "Einschränkung des Rechts auf Wissenschaftsfreiheit", heißt es dort. Polens Vize-Justizminister Marcin Romanowski setzt noch einen drauf: Das Kölner Gericht habe "die akademische Freiheit mit Füßen getreten", wettert der nationalkonservative Politiker auf Twitter, eine solche "Paranoia" dürfe man in Polen nicht zulassen.

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