Nicht nur die Medien sind über das Gerichtsurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht erbost. Es melden sich auch die Laizistischen Linken und der Landesvorsitzende der Grünen in NRW zu Wort.
OBERWESEL. (hpd/gbs) Der Vorstandssprecher der Giordano-Bruno-Stiftung, Michael Schmidt-Salomon, hat das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Kirchen weitgehende Rechte einräumt, ihren Arbeitnehmern fundamentale Grundrechte zu verwehren, scharf kritisiert.
BERLIN. (hpd) Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat gestern in einem skandalösen Urteil das Recht der Kirche bestätigt, ihren Mitarbeitern die Grundrechte vorenthalten zu dürfen. Im so genannten “Chefarzt-Verfahren” hat das Gericht - anders als alle Vorinstanzen - die Kirche in ihrer überholten Sexualmoral bestärkt und kirchlich Beschäftige erneut diskriminiert.
Ein kalifornischer Atheist, der wegen seiner Weltanschauung hundert Tage Haft in Haft war, wird dafür fast zwei Millionen Dollar Schadenersatz erhalten.
BERLIN. (hpd) Mit Urteil vom 24. September 2014 (Az. 5 AZR 611/12) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) einer Krankenschwester in einem evangelischen Krankenhaus untersagt, ein Kopftuch zu tragen und damit das kirchliche Sonderarbeitsrecht bestätigt.
BERLIN. (hpd) Das Tragen von Kopftüchern durch muslimische Frauen beschäftigt nicht nur die öffentliche Debatte, sondern auch immer wieder die Arbeitsgerichte. Jüngst urteilte nun das Bundesarbeitsgericht kirchliche Einrichtungen seinen grundsätzlich berechtigt, muslimischen Mitarbeiterinnen das Tragen eines Kopftuchs zu untersagen.
BERLIN. (hpd) Im Herbst 2013 verurteilte ein Rabbinergericht in Israel auf Antrag des geschiedenen Ehemannes die Mutter Elinor D., den gemeinsamen einjährigen Sohn beschneiden zu lassen; die Mutter sollte mit der Verhängung eines Zwangsgeldes von umgerechnet 140 US-Dollar pro Tag zur Durchführung der Beschneidung gezwungen werden. Elinor D. weigerte sich und erhielt mittlerweile vor dem von ihr angerufenen höchsten Gericht Israels (High Court of Justice) Recht.