Kirchliches Arbeitsrecht

Parteiübergreifende Kritik am Gerichtsurteil

Nicht nur die Medien sind über das Gerichtsurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht erbost. Es melden sich auch die Laizistischen Linken und der Landesvorsitzende der Grünen in NRW zu Wort.

In der Jungen Welt wird Ralf Michalowsky, Landessprecher der NRW-Linken zitiert. Er nennt das Urteil die "Duldung einer 'katholischen Scharia'". "Wir brauchen endlich eine wirkliche Trennung von Kirche und Staat", forderte Michalowsky, der auch Gründer der "Landesarbeitsgemeinschaft Laizismus" ist.

"Die Kirchen müssten sich 'ohne Wenn und Aber' den allgemein geltenden bürgerlichen Rechtsgrundsätzen unterwerfen. Täten sie das nicht, sei der Staat in der Pflicht, die diesbezüglichen Privilegien der Kirchen abzuschaffen."

Die Linke-Bundestagsabgeordneten Halina Wawzyniak kommentierte: "Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner Entscheidung 'in einem elementaren Bereich wie dem Arbeitsrecht hier einen Staat im Staate legitimiert'."

Auch der Landesvorsitzende der Grünen in Nordrhein-Westfalen, Sven Lehmann, hat den aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht kritisiert: "Das kirchliche Arbeitsrecht atmet den Geist des letzten Jahrtausends. (...) Es ist (...) nicht akzeptabel, dass viele kirchlich Beschäftigte schlechteren Kündigungsschutz haben oder keine Betriebsräte gründen dürfen." Er fordert, "dass kirchliche Beschäftigte außerhalb des Verkündigungsbereichs die gleichen Rechte bekommen wie andere Arbeitnehmer auch. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz muss so geändert werden, dass seine Bestimmungen auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen gelten."