Kirchliches Arbeitsrecht

Diskriminierung ist Programm

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum kirchlichen Arbeitsrecht wird auch in den Medien kritisch kommentiert. Selbst der FOCUS titelt: "Kirche als Arbeitsgeber: Diskriminierung ist Programm".

In dem Artikel wird unter Bezug auf GerDiA davor gewarnt, dass durch die Stärkung des diskriminierenden Arbeitsrechts nun auch Homosexuelle in das Visier der Kirchen geraten könnten: "Schwule und Lesben müssen sich jedenfalls vorsehen, wenn sie ihren Job behalten wollen." 

"Ein Grundsatzurteil," schreibt der FOCUS, "das die kirchlichen Rechte einschränkt, blieb bislang aus. Und so bleibt die kirchliche Ausnahme vom Gleichbehandlungsgesetz bestehen."