HVD hat Stellungnahme beim Bundesverfassungsgericht eingereicht
Gefängnisstrafen für Suizidhelfer können keinen Bestand haben
Die Kirchenlobby hat es geschafft, mit dem Verbot sog. organisierter Suizidhilfe der Mehrheit Andersdenkender eine schwere Niederlage zuzufügen. Aber im Verfassungsbeschwerde-Verfahren dagegen werden jetzt auch Schriftsätze aus weltlicher und humanistischer Sicht berücksichtigt.