Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS)

Reichstagsgebäude in Berlin, Sitz des Deutschen Bundestags

DGHS kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordnetengruppe Strasser/Castellucci et al.

Kein neues Strafgesetz zur Suizidhilfe!

Der Präsident der Deutschen Gesellschaft für humanes Sterben (DGHS), Rechtsanwalt Prof. Robert Roßbruch, kritisiert den vergangene Woche von einer fraktionsübergreifenden Gruppe von Bundestagsabgeordneten vorgestellten Gesetzentwurf zur Suizidhilfe scharf als nicht verfassungsgemäß. "Sollte dieser Entwurf im Bundestag eine Mehrheit erhalten, gäbe es ein Suizidhilfeverhinderungsgesetz 2.0, das erneut das Recht auf Hilfe bei einem selbstbestimmten würdigen Sterben deutlich erschwert."

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

Neue Ausgabe der DGHS-Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" erschienen

Appell an die Ampel

Mit einem sichtbaren Zeichen, der Formierung des Satzes "Mein Ende gehört mir", appellierten Mitglieder und Freunde der DGHS im November an die neue Ampel-Koalition, bei einer möglichen gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe Augenmaß walten zu lassen. Fotos und ein Bericht erzählen in der aktuellen Ausgabe der Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" von dieser Kundgebung.

Aus einzelnen Buchstaben wurde gut sichtbar der zentrale Satz "Mein Ende gehört mir!" visualisiert

DGHS-Mahnwache in Berlin

"Jederzeit muss jeder Mensch gehen können, wenn er es für notwendig und für angebracht hält"

Zum Welttag des Rechts auf ein selbstbestimmtes Lebensende veranstaltete die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben gestern eine Mahnwache vor dem Brandenburger Tor. Damit wollte die Patientenschutz- und Bürgerrechtsorganisation auch die künftige Bundesregierung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, das lediglich die Freiverantwortlichkeit als Bedingung für die Inanspruchnahme von Suizidbeihilfe festgestellt hatte.

DGHS weist anlässlich TV-Ausstrahlung auf Vorsorge (Notfall-Ausweis) hin

"Frühzeitig eine Patientenverfügung abfassen!"

Aus Anlass der heutigen Ausstrahlung des ZDF-Fernsehfilms "Bring mich nach Hause" weist die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) darauf hin, dass Mediziner bei einer Behandlung nicht einwilligungsfähiger Menschen, zum Beispiel bei Wachkoma, auch ohne Vorliegen einer schriftlichen Patientenverfügung dem mutmaßlichen Willen des Patienten verpflichtet sind.

Neue Ausgabe der DGHS-Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" erschienen

Ein Recht, aber kein Anspruch

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können. Werner Lehr, Mitglied des DGHS-Präsidiums, weist in einem Beitrag für die Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" auf die Herausforderungen für Freitodbegleiter hin (S. 9).

Neue Ausgabe der DGHS-Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" erschienen

Bundestag orientiert sich erst einmal

Kurz nach Ostern debattierte der Bundestag über das Thema Suizidhilfe und deren mögliche Neuregelung. Es war eine Orientierungsdebatte ohne konkrete Abstimmung. Was von der Debatte zu halten ist, beleuchten ein Bericht und ein Kommentar in der aktuellen Ausgabe der DGHS-Vereinszeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" (HLS).

Entscheidung des Ärztetags zur Suizidhilfe

"Das Damoklesschwert ist beseitigt"

Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt die Beschlüsse des Ärztetages zur Suizidhilfe. Auf dem Deutschen Ärztetag wurde in dieser Woche das grundsätzliche Verbot zur Hilfeleistung bei Selbsttötungen aus der Musterberufsordnung für Ärzte gestrichen. Zugleich mahnt die DGHS jedoch weitere Maßnahmen der Politik an.

Notausgang

DGHS zu Suizidhilfe-Gesetzentwurf

Die vorgesehenen Fristen sind zu starr

Ende vergangener Woche haben Bundestagsabgeordnete verschiedener Parteien einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizidhilfe vorgestellt. Die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) begrüßt diesen grundsätzlich, sieht jedoch Nachbesserungsbedarf.