Neue Ausgabe der DGHS-Zeitschrift "Humanes Leben – Humanes Sterben" erschienen

Ein Recht, aber kein Anspruch

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vor eineinhalb Jahren, dass ein Recht darauf bestehe, Unterstützung beim Freitod in Anspruch zu nehmen, sofern sie freiwillig angeboten wird, haben bereits einige Menschen dieses Recht für sich umgesetzt. Für die Helfenden bedeutet diese Rechtslage aber nicht, dass sie zu einer solchen Hilfe verpflichtet werden können.

Werner Lehr, Mitglied des DGHS-Präsidiums, weist in einem Beitrag für die Vereinszeitschrift Humanes Leben – Humanes Sterben (HLS) auf die Herausforderungen für Freitodbegleiter hin (S. 9).

Wie eine neue gesetzliche Ausgestaltung der Suizidhilfe aussehen könnte, erörtert ein weiterer Artikel von DGHS-Präsidiumsmitglied Dipl.-Päd. Ursula Bonnekoh (S. 4–7). Zusätzlich kommen zwei Angehörige zu Wort, deren Mutter vor kurzem selbstbestimmt sterben durfte (S. 33–34).

Was die Parteien kurz vor der Bundestagswahl auf die diesjährigen Wahlprüfsteine der DGHS geantwortet hatten, ist seit längerem auf der DGHS-Website zu lesen und wird hier in der Herbstausgabe in einem Überblick zusammengefasst (S. 7–8).

Die Tücken des Erbrechts waren im zurückliegenden Quartal Thema des DGHS-Expertentelefons. Dr. Oliver Kautz erläutert aufgrund des regen Interesses der Anrufenden aktuelle Entwicklungen, die für Testierende wichtig sein können, nun für die HLS (S. 14–15).

Buchbesprechungen, Presseschau und Veranstaltungstipps runden die Zeitschrift wie gewohnt ab.

Die aktuelle Ausgabe ist hier im Volltext als PDF-Datei herunterladbar, die Hörfassung der aktuellen Ausgabe wird in Kürze verfügbar sein.

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