Humanes Sterben

Verwaltungsgericht Köln ruft Bundesverfassungsgericht an

DGHS hofft auf Liberalisierung des Betäubungsmittelgesetzes

Die von der Deutschen Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) unterstützten Kläger leiden an gravierenden Erkrankungen und deren Folgen. Sie begehren vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die Erlaubnis zum Erwerb einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital zur Selbsttötung.

Hilfe und Konfliktberatung für Suizidwillige

Es wird erwartet, dass der § 217 Strafgesetzbuch ("Förderung der Selbsttötung") so keinen Bestand mehr haben wird. Medizinprofessor Eckhard Nagel, Gegner der Freitodhilfe durch Ärzt_innen, provoziert und schlägt nun polemisch vor, dass sich dafür auch Richter*innen und Geistliche zur Verfügung stellen sollen. Demgegenüber haben sich Humanist*innen mit ihrem seriösen Konzept der Suizidkonfliktberatung wieder in Erinnerung gebracht.

Der Bundesgerichtshof hat das Selbstbestimmungsrecht von suizidwilligen Bürgern gestärkt

Freisprüche erster Klasse

Zwei Ärzte wurden gestern vom Bundesgerichtshof (BGH) freigesprochen, die leidende Menschen beim freiverantwortlichen Sterben unterstützt hatten. Nachdem beide in Vorinstanzen bereits freigesprochen worden waren, hatten dort die Staatsanwälte Revision eingelegt. 

Humanistischer Verband Deutschlands begrüßt BGH-Grundsatzentscheidung zur Suizidbegleitung

Der Patientenwille zählt

Der Patientenwille zählt – das hat der Bundesgerichtshof in Leipzig heute entschieden. Der Humanistische Verband Deutschlands erhofft sich von dieser Entscheidung auch eine Signalwirkung hinsichtlich des umstrittenen § 217 StGB.

Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Urteil des Bundesgerichtshofs

Kein Schadenersatz für Verlängerung unzumutbaren Leidens

Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.

Jens Spahn (2018)

Gesundheitsminister Spahn weist offenen Rechtsbruch an

"Inakzeptabel" und "grob rechtswidrig"

Über des Gesundheitsministers Verzögerungstaktik bei der Umsetzung eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts hat der hpd mehrfach berichtet. Nun zeigen aktuelle Medienmeldungen, dass Jens Spahn (CDU) tatsächlich die ihn untergeordneten Behörden zum offenen Rechtsbruch aufgefordert hat.