Patientenverfügung

Rechtsanwalt Wolfgang Putz

Urteil des Bundesgerichtshofs

Kein Schadenersatz für Verlängerung unzumutbaren Leidens

Ein Weiterleben als Schaden anzusehen, verbietet sich generell – das hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt als Grundsatz entschieden. Das heißt: Ärzte müssen zivilrechtlich nicht mit Geld dafür haften, wenn sie einen Patienten etwa durch künstliche Ernährung am Leben erhalten und damit ein unerträgliches Leiden zumuten.

DGHS bietet ab sofort einen individuellen QR-Code an

Die schnellste Patientenverfügung der Welt – mit dem Notfall-QR

Um für den Ernstfall vorbereitet zu sein, ist es heute unabdingbar, eine persönliche Patientenverfügung zu besitzen. Nur so hat man überhaupt eine Chance, Ärzte zu ermutigen, dass sie in ausweglosen Situationen nicht mehr kurativ, sondern nur noch palliativ behandeln und Patienten beschwerdefrei in den Tod hinübergleiten lassen.

Dr. Matthias Thöns

Problem Übertherapie am Lebensende

"Sterbende haben keinen Rechtsschutz"

Schätzungen zufolge fallen rund die Hälfte aller Gesamtgesundheitsausgaben im letzten Lebensjahr an. Dr. Matthias Thöns vermutet eine der Hauptursachen für die Explosion der Gesundheitskosten am Lebensende in den finanziellen Interessen einer Interessensgruppe, die er "Sterbeverlängerungskartell" nennt. Warum sich diese Allianz in erster Linie nicht mehr um ihre Patienten, sondern um Gewinnmaximierung kümmert, erklärte der Palliativmediziner am Dienstagabend in Berlin.

Patientenverfügungen der Bundeszentralstelle Patientenverfügung entsprechen den jüngst formulierten Anforderungen des BGH

Urteil im Sinne des Lebensschutzes

Ein jüngst gefälltes Urteil des Bundesgerichtshofs beschreibt die Anforderungen an eine Patientenverfügung; diese soll so konkret wie möglich sein. Bei einer nicht perfekt formulierten Patientenverfügung läuft man hingegen Gefahr, jahrelang im nicht mehr kommunikationsfähigen Zustand zwangsweise am Leben gehalten zu werden.

Auch die Behandlungswünsche eines einsichtsfähigen Minderjährigen sind zu beachten

Gilt die Patientenverfügung eines Minderjährigen?

BERLIN. (hpd) Der Bundesgerichtshof hat 1958 entschieden, dass ein Minderjähriger das Recht hat, einem medizinischen Eingriff zuzustimmen oder diesen abzulehnen, "wenn der Minderjährige nach seiner geistigen und sittlichen Reife die Bedeutung und Tragweite des Eingriffs und seiner Gestattung zu ermessen vermag." Diese Erkenntnis hat bei der Regelung der Patientenverfügung keine Berücksichtigung gefunden. 

DGHS zur Bundestagsabstimmung über Arzneimitteltests an Demenzkranken

Selbstbestimmungsrecht muss gewahrt bleiben

BERLIN. (dghs) Anlässlich der für den heutigen Donnerstag geplanten Abstimmung im Deutschen Bundestag über die offizielle Zulassung der schon seit längerem in der Rechtswissenschaft diskutierten "Forschungsverfügung" für spätere Phasen der Demenzerkrankung betont die "Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben" (DGHS) die Bedeutung einer schriftlichen Verfügung, die nur im Zustand der Einwilligungsfähigkeit erstellt werden kann.