Ja. Man wird dann gar nicht erst zur Musterung geladen.
"Sobald die Personenstandsänderung in einen nicht-männlichen Geschlechtseintrag abgeändert wurde, ist die betreffende Person nicht mehr wehrpflichtig. Damit ist diese Person auch nicht verpflichtet, die Bereitschaftserklärung auszufüllen oder sich einer verpflichtenden Musterung zu unterziehen."
Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/menschen-karrieren/neuer-wehrdienst/musterung#section-6053438