Richard Treiber (nicht überprüft)

Do. 1 Okt 2026 - 12:10

„Legalistischer Islamismus“

Warum der Begriff rechtsstaatlich gefährlich ist

https://verfassungsblog.de/legalistischer-islamismus/

"(…) Für die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist es dabei unerheblich, ob eine Person als religiös oder politisch extremistisch eingeordnet wird; das Grundgesetz gewährt allen Zugang zu Gerichten. Justitia ist bekanntlich blind. „Legalistischer Islamismus“ politisiert damit eine zulässige Grundrechtsausübung – und widerspricht so dem Anspruch auf einen effektiven Zugang zum Recht, den das Bundesministerium der Justiz selbst betont. (…)"

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