„Legalistischer Islamismus“
Warum der Begriff rechtsstaatlich gefährlich ist
https://verfassungsblog.de/legalistischer-islamismus/
"(…) Für die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ist es dabei unerheblich, ob eine Person als religiös oder politisch extremistisch eingeordnet wird; das Grundgesetz gewährt allen Zugang zu Gerichten. Justitia ist bekanntlich blind. „Legalistischer Islamismus“ politisiert damit eine zulässige Grundrechtsausübung – und widerspricht so dem Anspruch auf einen effektiven Zugang zum Recht, den das Bundesministerium der Justiz selbst betont. (…)"