Der Begriff "Legalistischer Islamismus" bezieht sich doch gar nicht auf den Zugang zu Gerichten. Er besagt, dass Islamisten, die entsprechend handeln, ihre Ziele nicht durch Terrorismus oder andere Formen der Gewalt, sondern auf legalem Wege verwirklichen wollen.

"Das hier inkriminierte Verhalten begründet dabei auch keine Gefahr im Sinne des Gefahrenabwehrrechts. Vielmehr scheint hier schlicht die religiöse Ausrichtung einer Minderheit ein Dorn im Auge zu sein."

Wie bitte? Es geht hier doch ausdrücklich nicht um "Islam", sondern um IslamISMUS. Und Islamismus bezeichnet eine extremistische Ideologie, die verfassungswidrig ist. Inwiefern soll hier keine Gefahr bestehen? Erst ebnet Frau Samour mal nebenbei den Unterschied zwischen Islam und Islamismus ein, um dann noch zu behaupten, es gehe hier um eine "religiös-rassische Minorität". Aus welchem Hut sie das "rassisch" gezaubert hat, bleibt ihr Geheimnis. Unglaublich, dass so etwas im "Verfassungsblog" erscheinen kann.

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