An welcher Stelle (im Interview) werden die Grundrechte mit dem Verweis auf einen legalistischen Islamismus eingeschränkt?

Zusätzlich verweise ich auf die übliche Unterscheidung von Beschreibung und Norm. Ich kann (gerade aus wissenschaftlicher Perspektive) eine politische Einstellung als legalistisch beschreiben. Davon unabhängig kann ich mich normativ (ohne Einschränkung von Grundrechten) gegen religiös legalistische Aktivitäten wenden, wenn durch diese die FDGO bedroht ist.

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