malte (nicht überprüft)

Fr. 2 Okt 2026 - 18:06

Antwort auf von Richard Treiber (nicht überprüft)

Wie Sie meinem Kommentar entnehmen können, habe ich den Artikel beim Verfassungsblog gelesen.

Ich habe eigentlich auch keine Fragen an die Autorin. Der Beitrag argumentiert gegen einen Strohmann und taugt daher nicht für eine Kritik am Begriff „Legalistischer Islamismus“.

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